Eine Frauenarztpraxis sucht man selten zum Vergnügen. Die eine ist gerade umgezogen und braucht eine neue Praxis, die andere ist schwanger und möchte bald einen Termin, eine dritte sucht ausdrücklich eine Ärztin oder eine Praxis, in der Englisch gesprochen wird. Für SEO für Frauenärzte heißt das: Gefunden wird, wer diese Fragen sachlich beantwortet. Mehr als in den meisten anderen Branchen bestimmt dabei das Berufsrecht, wie die Antworten aussehen dürfen.
Was die Berufsordnung erlaubt
Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer erlaubt Ärztinnen und Ärzten sachliche berufsbezogene Informationen und untersagt berufswidrige Werbung [1]. Berufswidrig ist danach insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung [1]. Angekündigt werden dürfen unter anderem die nach der Weiterbildungsordnung erworbenen Bezeichnungen, als solche gekennzeichnete Tätigkeitsschwerpunkte und organisatorische Hinweise [1]. Tätigkeitsschwerpunkte sind nur zulässig, wenn die Tätigkeit nicht bloß gelegentlich ausgeübt wird [1]. Rechtswirkung hat die Musterberufsordnung erst, wenn die jeweilige Landesärztekammer sie als Satzung beschlossen und die Aufsichtsbehörde sie genehmigt hat [1]; maßgeblich ist also die Berufsordnung Ihrer Kammer.
Dazu kommt das Heilmittelwerbegesetz. Es erfasst auch Werbung für Verfahren und Behandlungen, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden beim Menschen bezieht [2]. Außerhalb der Fachkreise verbietet es unter anderem, Äußerungen Dritter wie Dank- oder Empfehlungsschreiben in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise zu verwenden [3]. Für die Website heißt das: Patientinnenstimmen als Werbetext auf der Startseite sind heikel, eine sachliche Beschreibung der Leistungen ist es nicht.
Ein Profil für die Praxis, eines je Ärztin?
Google hat für Praxen eigene Regeln. Selbständige Fachkräfte mit Patientenkontakt dürfen ein eigenes Unternehmensprofil haben, angestellte Ärztinnen und Ärzte nicht [4]. Mehrere Profile für verschiedene Fachgebiete derselben Person sind ebenfalls nicht erlaubt [4]. In einer Gemeinschaftspraxis mit mehreren Inhaberinnen kann es also ein Profil für die Praxis und je eines für jede selbständige Ärztin geben. In einer Praxis mit einer Inhaberin und angestellten Kolleginnen bleibt es beim Praxisprofil.
Der Name im Profil entspricht dem Namen, den die Praxis auch sonst führt. Zusätze wie "Schwangerschaftsvorsorge" oder ein Ortsname gehören nicht in den Namen [4]. Was die Praxis anbietet, steht in den Leistungen, in der Beschreibung und auf der Website. Die Hauptkategorie wählen Sie so genau wie möglich, dazu einige zusätzliche Kategorien aus der Liste [5].
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Sprechzeiten, Urlaub und Vertretung
Für viele Patientinnen ist die wichtigste Angabe im Profil die Sprechzeit, gefolgt von der Frage, wer während des Urlaubs vertritt. Google empfiehlt, Abweichungen wie Feiertage als spezielle Öffnungszeiten einzutragen; die regulären Zeiten bleiben dabei bestehen [6]. Ist die Praxis sieben Tage oder länger geschlossen, etwa im Sommerurlaub, kennzeichnen Sie sie als vorübergehend geschlossen [6]. Die Vertretungspraxis nennen Sie auf der Website und als Beitrag im Profil.

Außerhalb der Sprechzeiten hilft ein Hinweis auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Er ist unter 116117 erreichbar und hilft bei Erkrankungen, die nicht bis zum nächsten Praxistag warten können; bei Lebensgefahr gilt die 112 [7]. Ein Satz dazu auf der Website und in der Telefonansage erspart Patientinnen die Suche in der Nacht.
Termine online vergeben
Viele Praxen vergeben Termine über einen Buchungsanbieter. Ist der Anbieter mit Google verbunden, erscheint er innerhalb einer Woche im Unternehmensprofil; alternativ lässt sich ein eigener Buchungslink hinterlegen [8]. Google weist darauf hin, dass Anbieter dafür Gebühren verlangen können [8]. Gesetzlich Versicherte können Termine außerdem über den Terminservice der 116117 buchen [7]. Welche Wege Ihre Praxis anbietet, sollte auf der Website in zwei Sätzen stehen, mit dem Hinweis, für welche Anliegen Online-Termine gedacht sind und wann besser angerufen wird.
Die Website: was Patientinnen vor dem ersten Termin wissen wollen
Eine Praxiswebsite beantwortet die Fragen, die vor dem ersten Termin offen sind. Welche Leistungen bietet die Praxis an, etwa Schwangerschaftsvorsorge, Krebsfrüherkennung oder Beratung zur Verhütung? Werden neue Patientinnen aufgenommen? Welche Sprachen werden gesprochen? Ist die Praxis ohne Stufen erreichbar, gibt es Parkplätze in der Nähe? Was soll man zum ersten Termin mitbringen? Jede dieser Angaben ist eine sachliche Information im Sinne der Berufsordnung, und jede gibt Google einen Anhaltspunkt dafür, zu welchen Suchen die Praxis passt.

Für Leistungen, zu denen es viele Fragen gibt, lohnt eine eigene Seite. Die Bezeichnungen der Ärztinnen stehen dort so, wie sie nach der Weiterbildungsordnung geführt werden dürfen [1]. Google bewertet die Vollständigkeit von Angaben ausdrücklich als Vorteil für lokale Ergebnisse [9]. Was für Arztpraxen allgemein gilt, beschreibt die Seite SEO für Ärzte. Wie das Profil Schritt für Schritt vollständig wird, zeigt der Ratgeber Google-Unternehmensprofil optimieren.
Arztsuche und Verzeichnisse abgleichen
Neben Google gibt es Verzeichnisse, die Patientinnen gezielt nutzen. Über die Arztsuche der 116117 finden sie Praxen in ihrer Nähe [7]. Dazu kommen weitere Verzeichnisse und Portale, in denen die Praxis steht. Prüfen Sie einmal im Jahr, ob Name, Anschrift, Telefonnummer und Sprechzeiten überall gleich lauten. Nach einem Umzug, einem Wechsel in der Praxisleitung oder einer neuen Telefonanlage stimmen erfahrungsgemäß zuerst die Verzeichnisse nicht mehr, die niemand regelmäßig ansieht. Eine Liste der Stellen, an denen die Praxis eingetragen ist, macht diese Prüfung überschaubar. Wie Sie dabei vorgehen, beschreibt der Ratgeber NAP-Konsistenz: Name, Adresse, Telefon.
Bewertungen beantworten, ohne etwas preiszugeben
Rezensionen zählen zur Bekanntheit [9]. Wer auf Rezensionen antwortet, zeigt damit laut Google, dass er das Feedback seiner Kunden schätzt [9]. In einer Arztpraxis ist das schwieriger als im Handel. Ärztinnen und Ärzte haben über das zu schweigen, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist [10]. Eine Antwort auf eine Bewertung darf deshalb weder bestätigen, dass die Verfasserin Patientin ist, noch Einzelheiten zur Behandlung nennen. Bewährt hat sich eine allgemeine Antwort: Dank für die Rückmeldung, Bedauern über einen schlechten Eindruck, das Angebot eines Gesprächs über die Praxis.
Um Bewertungen bitten darf die Praxis, solange es keine Gegenleistung gibt und nicht gezielt nur zufriedene Patientinnen angesprochen werden [11]. Wie das im Alltag aussieht, beschreibt der Ratgeber Bewertungen sammeln und beantworten. Die rechtlichen Grenzen gekaufter Bewertungen erklärt der Ratgeber Bewertungen und UWG.
Fragen dazu, was in Profil und Website einer Praxis gehört, können Sie in der gratis Sprechstunde stellen. Für Rückfragen sind wir unter 0800 188 7 100 rund um die Uhr erreichbar.
- Organisation (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, § 27. Bundesärztekammer. Stand Mai 2026. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz § 1 Heilmittelwerbegesetz. Bundesministerium der Justiz. Stand geltende Fassung. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz § 11 Heilmittelwerbegesetz. Bundesministerium der Justiz. Stand geltende Fassung. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Unternehmenskategorie verwalten. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Spezielle Öffnungszeiten festlegen. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation 116117.de: Der Patientenservice (ärztlicher Notdienst). 116117.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Buchungen über einen Anbieter einrichten. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, § 9. Bundesärztekammer. Stand Mai 2026. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte: Gefälschte Interaktionen. Google. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
Häufige Fragen
Darf eine Frauenarztpraxis für sich werben?
Sachliche berufsbezogene Informationen sind erlaubt, berufswidrige Werbung nicht. Als berufswidrig nennt die Musterberufsordnung insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer.
Braucht jede Ärztin einer Praxis ein eigenes Google-Profil?
Nur selbständige Ärztinnen mit Patientenkontakt dürfen ein eigenes Profil haben. Angestellte bekommen laut Google kein eigenes Profil, und mehrere Profile für verschiedene Fachgebiete derselben Person sind nicht erlaubt.
Wie antworte ich auf eine negative Bewertung einer Patientin?
Allgemein und ohne Angaben zur Person oder Behandlung. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch hier, eine Antwort darf nicht einmal bestätigen, dass die Verfasserin in der Praxis war. Bieten Sie ein Gespräch über die Praxis an.
Was trage ich bei Google während des Praxisurlaubs ein?
Bei sieben oder mehr Tagen Schließung kennzeichnen Sie die Praxis als vorübergehend geschlossen. Die Vertretungspraxis nennen Sie auf der Website und in einem Beitrag im Profil, dazu den Hinweis auf den Bereitschaftsdienst unter 116117.
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Wir prüfen, wie Ihr Betrieb in der lokalen Suche dasteht, und sagen Ihnen, was zuerst kommt.
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Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.


