Ein Taxi wird fast immer kurzfristig gesucht: nach dem Abendessen, am Bahnhof, wenn der Bus ausgefallen ist, nachts nach der Feier. Dann tippt jemand auf dem Handy nach einem Taxi oder fragt den Sprachassistenten, und angerufen wird das erste Unternehmen, das erreichbar wirkt. Daneben gibt es planbare Fahrten, die Tage vorher bestellt werden: zum Flughafen, zur Dialyse, zur Reha. SEO für Taxiunternehmen bedient beide Fälle. Das Profil muss im richtigen Gebiet erscheinen und eine Nummer zeigen, unter der wirklich jemand abnimmt, und die Website muss die planbaren Fahrten erklären.
Was das Personenbeförderungsgesetz vorgibt
Taxenverkehr ist nach dem Personenbeförderungsgesetz die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält, zu einem Ziel, das der Fahrgast bestimmt. Aufträge darf er auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen [1]. Bereitgehalten werden Taxen grundsätzlich nur in der Gemeinde des Betriebssitzes, die Genehmigungsbehörde kann Ausnahmen gestatten; vorbestellte Fahrten dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden [1]. Die Beförderungspflicht gilt für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrbereichs, also des Gebiets, in dem die festgesetzten Beförderungsentgelte gelten [1].
Für das Profil ist das eine gute Richtschnur. Das Einzugsgebiet beginnt dort, wo Ihr Unternehmen seinen Betriebssitz hat und wo es Fahrgäste aufnimmt. Weiter entfernte Orte gehören nur hinein, wenn Sie dort regelmäßig vorbestellte Fahrten annehmen.
Das Profil: Gebiet, Name, Rufnummer
Ein Taxiunternehmen empfängt am Betriebssitz in der Regel keine Fahrgäste. Google sieht für solche Betriebe vor, die Adresse aus dem Profil zu entfernen und ein Einzugsgebiet anzugeben, mit bis zu 20 Gebieten und einer Ausdehnung von nicht mehr als etwa zwei Autostunden vom Standort [5]. Transportdienste zählt Google zu den Unternehmen, die keine Öffnungszeiten angeben sollten [4]. Ob Ihr Unternehmen rund um die Uhr fährt, sagen Sie also besser auf der Website und in der Beschreibung des Profils.
Der Unternehmensname bei Google ist der Name, den der Betrieb auch offline führt. Zusätze wie Öffnungszeiten, Telefonnummern, Standorthinweise oder Angaben zu Leistungen gehören nicht hinein [4]. "Taxi rund um die Uhr Flughafen" mit Ortsname ist also kein Name. Bei der Telefonnummer bittet Google nach Möglichkeit um eine örtliche Nummer statt eines Callcenters oder einer Hotline. Weiterleitungsnummern, über die Anrufer nicht direkt beim Unternehmen landen, und Sonderrufnummern sind nicht zulässig [4]. Wenn Ihr Unternehmen einer Taxizentrale angeschlossen ist, klären Sie, welche Nummer im Profil steht, und verwenden Sie dieselbe auf Website, Fahrzeugen und Visitenkarten.
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Fahrpreise richtig nennen
Die Beförderungsentgelte für Taxen setzt die Landesregierung oder die von ihr beauftragte Stelle durch Rechtsverordnung fest. Sie kann darin unter anderem Grund-, Kilometer- und Zeitpreise, Zuschläge und Festpreise für bestimmte Strecken regeln [3]. Für Fahrten auf vorherige Bestellung können Festpreise bestimmt oder Mindest- und Höchstpreise festgelegt werden, innerhalb derer das Entgelt vor Fahrtantritt vereinbart wird [3].
Auf der Website heißt das: Nennen Sie den Tarif, der für Ihr Gebiet gilt, mit Verweis auf die örtliche Taxitarifordnung, und erklären Sie, ob und für welche Strecken Festpreise bei Vorbestellung möglich sind. Eigene Preisversprechen, die vom Tarif abweichen, sind heikel. Im Zweifel fragen Sie bei der Genehmigungsbehörde nach. Eine Seite, die den Tarif verständlich erklärt, beantwortet die Frage, die viele Fahrgäste vor einer längeren Fahrt stellen.
Seiten für planbare Fahrten
Flughafentransfers, Fahrten zum Bahnhof, Krankenfahrten, Schülerbeförderung im Auftrag der Gemeinde, Kurierfahrten, Rollstuhlbeförderung: Was Ihr Unternehmen regelmäßig fährt, verdient eine eigene Seite. Sie erklärt, wie man vorbestellt, wie früh, welche Fahrzeuge zur Verfügung stehen, ob Kindersitze oder eine Rampe vorhanden sind und wie bezahlt wird. Google nennt Relevanz als einen der drei Hauptfaktoren für lokale Ergebnisse, neben Entfernung und Bekanntheit [6]. Eine Seite für Krankenfahrten sollte außerdem erklären, welche Unterlagen Fahrgäste mitbringen, wenn die Krankenkasse die Fahrt übernimmt. Belegen Sie dabei nur, was Sie mit den Kassen tatsächlich abrechnen.

Wer in der Nähe sucht, nutzt oft das Handy und die Sprachsuche. Hinweise dazu bieten die Ratgeber Suche in der Nähe optimieren und lokale Sprachsuche.
Mietwagen und Taxi auseinanderhalten
Viele Unternehmen betreiben neben Taxen auch Mietwagen mit Fahrer, oder sie sind ausschließlich Mietwagenunternehmen. Für Mietwagen gelten andere Regeln. Sie dürfen nur Aufträge ausführen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind, und müssen nach einer Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt [2]. Annahme, Vermittlung und Ausführung von Aufträgen, das Bereithalten und die Werbung dürfen nicht geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen [2].
Für die Suche heißt das: Ein Mietwagenunternehmen sollte sich auf der Website und im Profil nicht als Taxi bezeichnen, und ein Unternehmen, das beides anbietet, trennt die beiden Angebote auf eigenen Seiten. Prüfen Sie die Formulierungen im Zweifel mit einem Anwalt oder der Genehmigungsbehörde. Wer zusätzlich Fahrzeuge ohne Fahrer vermietet, findet Hinweise auf der Seite SEO für Autovermietungen.
Bewertungen nach der Fahrt
Zahl und Bewertung der Rezensionen zählen zur Bekanntheit, die Google für lokale Ergebnisse heranzieht, und wer auf Rezensionen antwortet, zeigt laut Google, dass er das Feedback seiner Kunden schätzt [6]. Ein kleiner Hinweis im Fahrzeug, etwa eine Karte mit einem Kurzlink, macht es Fahrgästen leicht. Googles Richtlinien verbieten Bewertungen gegen Vorteile, etwa einen Rabatt auf die nächste Fahrt, und das gezielte Ansprechen nur zufriedener Fahrgäste [7]. Bitten Sie also alle auf dieselbe Weise. In Antworten auf Rezensionen nennen Sie keine Fahrtziele oder Uhrzeiten, die der Fahrgast nicht selbst erwähnt hat.

Fotos der Fahrzeuge, des Teams und, wenn vorhanden, eines rollstuhlgerechten Wagens zeigen im Profil, was Fahrgäste erwartet. Google rät ausdrücklich zu Fotos und Videos [6]. Name, Rufnummer und Betriebssitz sollten auf Website, Fahrzeugen, Quittungen und in Verzeichnissen gleich geschrieben sein, damit Fahrgäste das Unternehmen wiederfinden.
Sie möchten wissen, ob Ihr Profil mit Einzugsgebiet und Rufnummer richtig eingerichtet ist? Bringen Sie Ihre Frage in die gratis Sprechstunde mit, dort sprechen wir darüber. Für ein Gespräch über Ihre Ziele und Ihren aktuellen Stand gibt es das Erstgespräch für 1 Euro.
- Gesetz § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG): Verkehr mit Taxen. Bundesministerium der Justiz. Stand geltende Fassung. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG): Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen. Bundesministerium der Justiz. Stand geltende Fassung. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz § 51 Personenbeförderungsgesetz (PBefG): Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr. Bundesministerium der Justiz. Stand geltende Fassung. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google. Google. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Einzugsgebiete für Unternehmen ohne festen Standort und Hybridunternehmen verwalten. Google. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern. Google. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Verbotene und eingeschränkte Inhalte (Richtlinien für Beiträge in Google Maps). Google. Stand ohne Datum. abgerufen am 31.10.2026
Häufige Fragen
Sollte ein Taxiunternehmen Öffnungszeiten bei Google angeben?
Google zählt Transportdienste zu den Unternehmen, die keine Öffnungszeiten angeben sollten. Ob Sie rund um die Uhr fahren, steht besser in der Beschreibung und auf der Website.
Darf ich im Profil die Nummer der Taxizentrale angeben?
Google bittet um eine örtliche Nummer, unter der das Unternehmen direkt erreichbar ist, und lässt Weiterleitungs- und Sonderrufnummern nicht zu. Klären Sie mit der Zentrale, welche Nummer diese Bedingungen erfüllt.
Darf ich auf der Website Festpreise für Flughafenfahrten nennen?
Die Entgelte setzt die Landesregierung oder eine beauftragte Stelle fest, auch Festpreise für bestimmte Strecken oder Spannen bei Vorbestellung. Nennen Sie nur Preise, die der örtliche Tarif zulässt.
Darf ein Mietwagenunternehmen mit dem Wort Taxi werben?
Nein. Werbung für Mietwagen darf nach § 49 PBefG nicht zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr führen. Wer beides anbietet, trennt die Angebote auf eigenen Seiten.
Sichtbarkeit prüfen lassen
Wir prüfen, wie Ihr Betrieb in der lokalen Suche dasteht, und sagen Ihnen, was zuerst kommt.
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Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.


