Wenn ein Unternehmen zum ersten Mal prüfungspflichtig wird, eine Bank einen geprüften Abschluss verlangt oder ein Gesellschafter seine Anteile verkaufen will, beginnt die Suche nach einem Wirtschaftsprüfer. Nach unserer Erfahrung suchen Geschäftsführer im Mittelstand dafür gern in ihrer Region, weil der Prüfer ins Haus kommt und kurze Wege helfen. SEO für Wirtschaftsprüfer bringt die Kanzlei bei diesen Suchen nach vorn, im Unternehmensprofil bei Google und auf der Website, und zwar mit den Angaben, die ein Unternehmen für die Auswahl braucht.
Was Wirtschaftsprüfer anbieten dürfen
Die Wirtschaftsprüferordnung beschreibt den Beruf in § 2. Wirtschaftsprüfer führen betriebswirtschaftliche Prüfungen durch, vor allem von Jahresabschlüssen, und erteilen Bestätigungsvermerke über Durchführung und Ergebnis. Sie dürfen nach den geltenden Vorschriften in Steuerfragen beraten und vertreten, als Sachverständige für wirtschaftliche Betriebsführung auftreten, in wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten und fremdes Vermögen treuhänderisch verwalten [1].
Aus dieser Liste ergeben sich die Leistungsseiten der Website. Abschlussprüfung, freiwillige Prüfung, Unternehmensbewertung, Due Diligence, Sonderprüfungen, Steuerberatung, Gutachten: Jede Leistung, die die Kanzlei regelmäßig erbringt, bekommt eine eigene Seite. Auf dieser Seite steht, für wen sie gedacht ist, welche Unterlagen gebraucht werden, wie der Ablauf aussieht und wer in der Kanzlei zuständig ist. Was die Kanzlei nur selten übernimmt, nennen Sie in einem Satz auf einer Übersichtsseite.
Berufsbezeichnung und Berufsregister
Wirtschaftsprüfer müssen im beruflichen Verkehr die Bezeichnung "Wirtschaftsprüfer" führen, Frauen dürfen "Wirtschaftsprüferin" verwenden. Daneben dürfen sie akademische Grade und amtlich verliehene Titel führen, ebenso Fachanwaltsbezeichnungen und bestimmte in anderen Staaten rechtmäßig geführte Bezeichnungen [2]. Mit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Bestellung und während einer Beurlaubung entfällt das Recht, die Bezeichnung zu führen [2].

Die Wirtschaftsprüferkammer führt nach § 37 WPO ein elektronisches Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Jeder Eingetragene hat eine eigene Registernummer, und jedermann kann die aktuellen Registerdaten elektronisch abrufen, ausgenommen Geburtstag und Geburtsort [3]. Für die Website ist das ein Vorteil. Nennen Sie auf der Teamseite für jede Berufsträgerin und jeden Berufsträger die Bezeichnung genau so, wie sie geführt wird, und verweisen Sie auf das Berufsregister. Ein Interessent kann damit selbst prüfen, was auf der Seite steht.
Local SEO für Ihren Betrieb
Wir prüfen, wie Ihr Betrieb in der lokalen Suche dasteht, und sagen Ihnen, was zuerst kommt.
Werbung ist erlaubt
§ 52 WPO ist kurz: Werbung ist zulässig, es sei denn, sie ist unlauter [4]. Ob eine Aussage im Einzelfall unlauter ist, sollte eine Rechtsberatung beurteilen. Für die Suche reicht in den meisten Fällen der sachliche Ton, der zum Beruf passt. Eine Seite, die erklärt, wann eine mittelgroße GmbH prüfungspflichtig wird und wie die erste Prüfung abläuft, wirbt mit Wissen und beantwortet eine echte Frage.
Google rät, bei Inhalten klar zu zeigen, wer sie geschrieben hat, mit Verfasserangaben, die zu Informationen über den Autor führen. Von den vier Aspekten Erfahrung, Fachkompetenz, Autorität und Vertrauenswürdigkeit ist Vertrauenswürdigkeit laut Google der wichtigste, und bei Themen zur finanziellen Stabilität gewichten die Systeme diese Signale stärker [9]. Fachartikel, die unter dem Namen eines Partners erscheinen und auf dessen Profilseite gesammelt sind, passen dazu gut. Was hinter dem Begriff steckt, erklärt das Glossar unter Google E-A-T.
Kanzleiprofil und Profile der Berufsträger
Google erlaubt unabhängigen Fachkräften mit Kundenkontakt eigene Profile, wenn sie am bestätigten Standort zu den Öffnungszeiten direkt erreichbar sind. Angestellte legen kein eigenes Profil an, und je Person gibt es ein Profil, nicht eines je Fachgebiet [6]. Arbeiten mehrere Fachkräfte am selben Standort, bekommt die Kanzlei ein eigenes Standortprofil, die Profile der Personen tragen nur deren Namen [6]. Eine Kanzlei mit drei Partnern hat also ein Kanzleiprofil und höchstens drei Personenprofile.

Im Namen der Kanzlei steht der Name, der auch außerhalb von Google verwendet wird. Rechtsformzusätze sind nur mit Nachweis zulässig, etwa wenn sie auf dem Schild oder der Rechnung stehen, und Leistungen oder Ortsangaben gehören nicht in den Namen [6]. Die Hauptkategorie wählen Sie so genau wie möglich, denn sie wirkt sich auf das Ranking in den lokalen Ergebnissen aus; eigene Kategorien lassen sich nicht anlegen [7]. Prüfung, Bewertung und Steuerberatung tragen Sie als Dienstleistungen mit Beschreibung ein [8].
Standorte, Zeiten und Rufnummer
Hat die Kanzlei mehrere Standorte, bekommt jeder ein eigenes Profil und eine eigene Seite auf der Website mit Adresse, Telefonnummer, Ansprechpartnern und Anfahrt. Strukturierte Daten vom Typ LocalBusiness helfen Google, diese Angaben zuzuordnen; Pflicht sind Name und Adresse, und Google empfiehlt den genauesten passenden Untertyp [12]. Als Telefonnummer verlangt Google eine Nummer, unter der der Standort direkt erreichbar ist, und lässt Weiterleitungs- und Sonderrufnummern nicht zu [6]. Wer Mandanten nur nach Vereinbarung empfängt, gibt nach den Richtlinien keine Öffnungszeiten an [6]. Auf der Website steht dann, wie man einen Termin bekommt und wer zurückruft.
Bewertungen und Verschwiegenheit
Die Zahl der Rezensionen gehört bei Google neben der Zahl der Websites, die auf ein Unternehmen verweisen, zur Bekanntheit, und Antworten auf Rezensionen zeigen Wertschätzung [11]. Bei Wirtschaftsprüfern ist beim Antworten Vorsicht geboten. § 203 StGB nennt Wirtschaftsprüfer unter den Berufen, die sich strafbar machen, wenn sie ein ihnen anvertrautes fremdes Geheimnis unbefugt offenbaren [5]. Eine Antwort bestätigt deshalb nicht, dass jemand Mandant ist, und nennt keine Einzelheiten zu einem Auftrag. Formulierungen dafür stehen im Ratgeber Auf Kritik in Bewertungen reagieren.
Um Rezensionen bitten dürfen Sie jeden Mandanten, ohne Gegenleistung und ohne nur die Zufriedenen anzusprechen [10]. Bewertet ein Unternehmen seinen Prüfer nicht öffentlich, tragen andere Signale, etwa Vorträge bei Kammern und Verbänden, Fachbeiträge und Einträge in Verzeichnissen, die auf die Kanzlei verweisen.
Verwandte Berufe
Für Kanzleien, die Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung verbinden, lohnt der Blick auf die Nachbarberufe. Was für Steuerberater gilt, steht unter SEO für Steuerberater, für Buchhaltungsbüros unter SEO für Buchhalter und Lohnbuchhaltung und für Beratungen ohne Prüfungsmandat unter SEO für Unternehmensberater.
Sie führen eine Kanzlei mit mehreren Partnern und fragen sich, welche Profile bei Google erlaubt sind? Bringen Sie die Frage in die gratis Sprechstunde mit, dort sprechen wir darüber.
- Gesetz Wirtschaftsprüferordnung, § 2 Inhalt der Tätigkeit. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz Wirtschaftsprüferordnung, § 18 Berufsbezeichnung. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz Wirtschaftsprüferordnung, § 37 Registerführende Stelle. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz Wirtschaftsprüferordnung, § 52 Werbung. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz Strafgesetzbuch, § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Unternehmenskategorie verwalten. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Dienstleistungen in Ihrem Unternehmensprofil verwalten. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Hilfreiche, vertrauenswürdige, nutzerorientierte Inhalte erstellen. Google Search Central. Stand 07.10.2026. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Gefälschte Interaktionen (Richtlinien für Beiträge auf Maps). Google Maps-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Strukturierte Daten für lokale Unternehmen (LocalBusiness). Google Search Central. Stand 12.09.2026. abgerufen am 31.10.2026
Häufige Fragen
Dürfen Wirtschaftsprüfer werben?
Ja. § 52 WPO erlaubt Werbung, es sei denn, sie ist unlauter. Ob eine Aussage im Einzelfall unlauter ist, klärt eine Rechtsberatung; sachliche Fachinformation auf der Website passt zum Beruf.
Sollen Partner eigene Google-Profile haben?
Partner mit eigenem Mandantenkontakt dürfen ein Profil führen, wenn sie am Standort zu den Öffnungszeiten erreichbar sind. Die Kanzlei bekommt ein eigenes Standortprofil, angestellte Mitarbeiter legen kein eigenes an.
Wie verweise ich auf das Berufsregister?
Nennen Sie auf der Teamseite die Berufsbezeichnung jeder Person und verlinken Sie das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer. Dort kann jeder die aktuellen Registerdaten elektronisch abrufen.
Darf ich auf eine Bewertung eines Mandanten antworten?
Ja, aber ohne zu bestätigen, dass die Person Mandant ist, und ohne Einzelheiten zum Auftrag. § 203 StGB nennt Wirtschaftsprüfer ausdrücklich bei der Schweigepflicht.
Welche Leistungen gehören auf eigene Seiten?
Jede Leistung, die die Kanzlei regelmäßig erbringt, etwa Abschlussprüfung, Unternehmensbewertung, Due Diligence oder Steuerberatung. Jede Seite nennt Zielgruppe, Unterlagen, Ablauf und Ansprechpartner.
Sichtbarkeit prüfen lassen
Wir prüfen, wie Ihr Betrieb in der lokalen Suche dasteht, und sagen Ihnen, was zuerst kommt.
In eigener Sache: Dieses Portal gehört SEO NW, Alexander Müller. Unser Sitz ist Bertingen im Landkreis Börde, an weiteren Standorten sind wir nicht ansässig. Wir verkaufen die Leistung, die auf dieser Seite beschrieben wird.
Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.


