Eine Fake Bewertung bei Google melden müssen Betriebe häufiger, als ihnen lieb ist. Mal schreibt jemand, der nie Kunde war, mal häufen sich über Nacht Ein-Stern-Rezensionen ohne Text, mal steckt erkennbar ein Mitbewerber dahinter. Diese Seite zeigt, woran Sie unzulässige Rezensionen erkennen, welche Meldewege Google anbietet, wie der Einspruch funktioniert und welche rechtlichen Grundlagen es außerhalb von Google gibt.
Woran Sie unzulässige Rezensionen erkennen
Google entfernt Rezensionen, die gegen die Richtlinien für Nutzerbeiträge verstoßen. Jeder Beitrag muss auf einer tatsächlich gemachten Erfahrung beruhen [2]. Ausdrücklich unzulässig sind unter anderem Inhalte über Mitbewerber, die deren Ruf schaden sollen, Rezensionen aus einem Interessenkonflikt, ungewöhnliche Mengen oder Muster von Rezensionen, die auf Manipulation hindeuten, sowie themenfremde Inhalte wie allgemeine politische Kommentare [2]. Belästigung, Hassrede, vulgäre Sprache zur Beleidigung und die Veröffentlichung personenbezogener Daten ohne Einwilligung sind ebenfalls verboten [2].

Nach unserer Erfahrung fallen gefälschte Rezensionen oft dadurch auf, dass sich kein Auftrag und kein Termin zuordnen lässt, dass mehrere ähnliche Rezensionen in kurzer Zeit erscheinen oder dass die Beschreibung nicht zu Ihrem Angebot passt. Das sind Anhaltspunkte, kein Beweis. Prüfen Sie Ihre Unterlagen, bevor Sie melden.
Echte Kritik gehört nicht in diese Kategorie. Google schreibt ausdrücklich: Melden Sie keine Rezensionen, die Ihnen nicht gefallen, aber sachlich korrekt sind [1]. Wie Sie auf solche Kritik antworten, beschreibt der Ratgeber Auf Kritik reagieren.
Weg 1: Melden im Unternehmensprofil
Der schnellste Weg führt über Ihr eigenes Profil. Rufen Sie das Unternehmensprofil auf, wählen Sie "Rezensionen lesen", dann bei der betreffenden Rezension "Melden" [1]. Wählen Sie den passenden Grund, zum Beispiel "Spam" oder "Vulgäre Sprache", und senden Sie den Bericht ab [1]. Wählen Sie den Grund sorgfältig. Ein falsch gewählter Grund macht es schwerer, den Verstoß zu erkennen.
In Google Maps können Sie außerdem das Profil des Nutzers melden, der die Rezension geschrieben hat. Dazu tippen Sie in den Rezensionen auf den Namen des Nutzers, öffnen das Dreipunkt-Menü und wählen "Melden" mit einem Grund wie "Rechtliches Problem" oder "Bedenken im Hinblick auf den Datenschutz" [1]. Google prüft dann, ob die Aktivitäten dieses Nutzers gegen die Richtlinien verstoßen [1].
Noch eine Frage offen?
In der gratis Sprechstunde beantworten wir Fragen zu SEO live, jeden ersten Samstag im Monat um 18 Uhr. Oder Sie rufen einfach an.
Weg 2: das Tool zum Verwalten von Bewertungen
Für mehrere Rezensionen und für den Überblick über den Stand gibt es das Tool zum Verwalten von Bewertungen. Dort bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse, wählen Ihr Unternehmen, dann "Neue Rezension zum Entfernen melden", klicken bei der Rezension auf "Melden", begründen die Meldung und senden sie ab [1].

Im selben Tool sehen Sie den Status jeder Meldung [1]:
- "Entscheidung steht aus": Die Meldung ist eingegangen, aber noch nicht geprüft.
- "Meldung überprüft, kein Richtlinienverstoß": Google hat keinen Verstoß festgestellt, ein Einspruch ist einmal möglich.
- "Eskaliert": Die endgültige Entscheidung kommt per E-Mail.
Die Prüfung dauert laut Google in der Regel mehrere Tage [1]. Melden Sie dieselbe Rezension in dieser Zeit nicht mehrfach. Es beschleunigt nichts und macht den Vorgang unübersichtlich.
Einspruch einlegen
Hat Google eine gemeldete Rezension nicht entfernt, können Sie einmal Einspruch einlegen [1]. Im Tool wählen Sie dafür "Status einer zuvor gemeldeten Rezension prüfen und Einspruchsmöglichkeiten anzeigen", dann die Rezensionen, bei denen ein Einspruch möglich ist. Bis zu zehn lassen sich auf einmal auswählen [1]. Danach füllen Sie das Formular aus und senden es ab. Das Ergebnis kommt per E-Mail; liegt ein Verstoß vor, wird die Rezension entfernt, sonst bleibt sie online [1].
Weil der Einspruch nur einmal möglich ist, lohnt Sorgfalt. Beschreiben Sie knapp und sachlich, gegen welche Regel die Rezension verstößt, und warum Sie davon ausgehen, zum Beispiel weil sich in Ihren Unterlagen kein passender Auftrag findet.
Sonderfälle: Erpressung und fremde Portale
Bei einer Erpressung steigt die Zahl der Ein- und Zwei-Sterne-Rezensionen plötzlich an, danach fordern die Täter Geld, Waren oder Dienstleistungen, damit die Rezensionen verschwinden [3]. Google rät, nicht zu zahlen und nicht auf die Forderungen einzugehen, sofort alle Beweise zu sichern und das eigene Formular zur Meldung der Erpressung eines Händlers zu nutzen [3]. Dazu gehören Bildschirmfotos der gesamten Kommunikation mit Datum, Uhrzeit und Absender, direkte Links zu den betroffenen Rezensionen, Angaben zu den Tätern und der zeitliche Ablauf [3].
Im Unternehmensprofil erscheinen manchmal auch Rezensionen von anderen Websites. Bei Problemen mit einer solchen Rezension wenden Sie sich an den Betreiber der fremden Website; Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum können unangemessene Drittanbieterrezensionen laut Google aber auch direkt bei Google melden [4]. Mehr zu Portalen steht im Ratgeber Bewertungen auf Branchenportalen.
Was das Recht außerhalb von Google sagt
Entfernt Google eine Rezension nicht, bleibt die Frage, ob sie rechtlich angreifbar ist. Einige Grundlagen stehen im Gesetz. Wer über einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, ihn verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, macht sich nach § 186 StGB wegen übler Nachrede strafbar, wenn die Tatsache nicht erweislich wahr ist [6]. Im Wettbewerb handelt nach § 4 Nr. 1 UWG unlauter, wer die Waren, Dienstleistungen oder Tätigkeiten eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft, und nach § 4 Nr. 2 UWG, wer über einen Mitbewerber Tatsachen verbreitet, die den Betrieb schädigen können, sofern sie nicht erweislich wahr sind [7].

Für Bewertungsportale hat der Bundesgerichtshof 2022 entschieden, dass die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich ausreicht, um Prüfpflichten des Portals auszulösen [8]. Eine nähere Begründung braucht der Bewertete danach in der Regel nicht, es sei denn, die Identität des Bewertenden ergibt sich ohne Weiteres aus der Bewertung [8]. Der Fall betraf ein Hotelbewertungsportal. Wie sich das Urteil auf Ihren Fall und auf eine bestimmte Plattform übertragen lässt, gehört in die Rechtsberatung.
Umgekehrt steht im Anhang des UWG, dass die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern stets unzulässig ist [5]. Die Einzelheiten dazu stehen im Ratgeber Bewertungen und UWG auf unserer Hauptseite.
Was Sie nicht tun sollten
Schreiben Sie keine Gegenrezensionen und bitten Sie weder Mitarbeitende noch Freunde darum. Rezensionen aus einem Interessenkonflikt verstoßen gegen Googles Richtlinien [2]. Verzichten Sie auch darauf, in der öffentlichen Antwort einen Mitbewerber zu beschuldigen; eine Vermutung, die sich als falsch herausstellt, fällt auf Sie zurück. Eine neutrale Antwort wie "Wir können diesen Besuch keinem Termin zuordnen, bitte melden Sie sich bei uns" ist der sicherere Weg.
Weitere Hinweise zum Löschen einzelner Rezensionen gibt unser Beitrag Google-Bewertung löschen, die Kurzfassung steht in der FAQ Wie lösche ich eine falsche Google-Bewertung?.
Sie sind unsicher, ob eine Rezension gegen Googles Richtlinien verstößt und wie Sie die Meldung begründen? Bringen Sie den Fall in die gratis Sprechstunde. Die Sprechstunde ersetzt keine Rechtsberatung; rechtliche Schritte klären Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
- Organisation Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte. Google Maps, Richtlinien für von Nutzern beigetragene Inhalte. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Erpressungsversuche mit negativen Rezensionen über das Unternehmensprofil melden. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Drittanbieterrezensionen. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23c. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz Strafgesetzbuch, § 186 Üble Nachrede. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 4 Mitbewerberschutz. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand geltende Fassung. abgerufen am 31.10.2026
- Behörde Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20 (Hotelbewertungsportal). Bundesgerichtshof. Stand 09.08.2022. abgerufen am 31.10.2026
Häufige Fragen
Wie melde ich eine Fake Bewertung bei Google?
Im Unternehmensprofil unter "Rezensionen lesen" bei der Rezension auf "Melden" klicken und einen Grund wählen. Alternativ melden Sie über das Tool zum Verwalten von Bewertungen, in dem Sie auch den Status sehen.
Wie lange dauert die Prüfung?
Laut Google in der Regel mehrere Tage. Den Stand sehen Sie im Tool zum Verwalten von Bewertungen.
Kann ich Einspruch einlegen, wenn Google die Bewertung nicht entfernt?
Ja, einmal. Im Tool wählen Sie die Rezensionen aus, bei denen ein Einspruch möglich ist, bis zu zehn auf einmal, und senden das Formular ab. Das Ergebnis kommt per E-Mail.
Entfernt Google auch berechtigte Kritik?
Nein. Google geht Meldungen zu Rezensionen nach, die gegen die Richtlinien verstoßen. Sachlich korrekte Kritik sollten Sie laut Google nicht melden.
Was mache ich bei einer Erpressung mit schlechten Bewertungen?
Nicht zahlen, alle Beweise sichern und das Formular zur Meldung der Erpressung eines Händlers nutzen. Ob zusätzlich eine Anzeige sinnvoll ist, klärt eine Rechtsberatung.
Muss ich begründen, warum der Verfasser nie Kunde war?
Bei Google begründen Sie die Meldung im Formular. Für Bewertungsportale hat der BGH 2022 entschieden, dass die Rüge fehlenden Kundenkontakts grundsätzlich genügt, um Prüfpflichten auszulösen. Ob das auf Ihren Fall passt, klärt eine Rechtsberatung.
Noch eine Frage offen?
In der gratis Sprechstunde beantworten wir Fragen zu SEO live, jeden ersten Samstag im Monat um 18 Uhr. Oder Sie rufen einfach an.
Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.


