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Ratgeber

Branchenverzeichnisse: Ärzteportale

Für Arztpraxen zählen drei Arten von Einträgen: die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen über 116117, private Bewertungs- und Terminportale und das Google-Unternehmensprofil. Bewertungsportale dürfen Ärzte grundsätzlich auch ohne Einwilligung führen, der BGH verlangt aber, dass sie neutrale Informationsmittler bleiben.

Ruhiger Empfangstresen einer Arztpraxis mit geschlossenem Terminbuch, Stift und kleiner Pflanze
Bild: KI-generiert

Ein Ärzteportale Eintrag entsteht bei vielen Praxen, ohne dass jemand ihn anlegt. Bewertungsportale führen Ärztinnen und Ärzte oft von sich aus, Terminportale werben um Praxen, und über das Angebot 116117 suchen Patienten Praxen in der Nähe. Für die Praxis heißt das: Sie sollten wissen, wo Sie stehen, welche Angaben dort erscheinen und welche Rechte Sie haben. Dieser Ratgeber geht die Portalarten durch. Was Berufsordnung, Heilmittelwerbegesetz und Schweigepflicht für Werbung und Antworten auf Bewertungen bedeuten, steht ausführlich auf der Branchenseite SEO für Ärzte.

Drei Arten von Einträgen

Für eine Arztpraxis lassen sich die Einträge grob in drei Gruppen teilen. Die erste ist die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen. Über das Angebot 116117 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Patienten Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten in der Nähe, und gesetzlich Versicherte können dort online Termine buchen [1]. Die zweite Gruppe sind private Portale, die Ärzte listen, bewerten lassen oder Termine vermitteln. Die dritte ist das Google-Unternehmensprofil, das für viele Patienten der erste Kontakt mit der Praxis ist.

Jede Gruppe hat einen anderen Hebel. Wie Sie Angaben in der Arztsuche ändern lassen, klären Sie mit Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Bei privaten Portalen hängt es vom Anbieter ab, ob Sie einen kostenlosen Zugang zu Ihrem Profil bekommen oder nur gegen Bezahlung Inhalte ergänzen können. Das Google-Profil verwalten Sie selbst.

Das Google-Profil der Praxis und der Ärzte

Google behandelt Ärzte als unabhängige Fachkräfte. Sie brauchen Kundenverkehr und müssen während der Öffnungszeiten am bestätigten Standort erreichbar sein, Angestellte ohne diese Stellung dürfen kein eigenes Profil anlegen [2]. Arbeiten mehrere Ärzte an einem Ort, bekommt die Praxis ein eigenes Standortprofil, und die Profile der einzelnen Ärzte tragen nur den Namen der Person. Mehrere Profile für verschiedene Fachgebiete derselben Person sind nicht erlaubt [2]. Arbeitet nur eine Ärztin unter dem Namen der Praxis, sieht Google das Format "Praxisname: Name der Ärztin" vor [2].

Prüfen Sie in Google Maps, ob es Profile von Ärzten gibt, die die Praxis längst verlassen haben. Solche Profile ziehen Anrufe und Bewertungen auf sich, die eigentlich der Praxis gelten. Wie Sie doppelte oder veraltete Profile bereinigen, beschreibt der Ratgeber Duplikate entfernen.

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In der gratis Sprechstunde beantworten wir Fragen zu SEO live, jeden ersten Samstag im Monat um 18 Uhr. Oder Sie rufen einfach an.

Was der BGH zu Bewertungsportalen sagt

Viele Ärzte fragen, ob ein Portal sie überhaupt ohne Zustimmung führen darf. Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass ein Arztsuche- und Bewertungsportal personenbezogene Daten und Bewertungen grundsätzlich speichern darf. Darauf verweist er in einer späteren Entscheidung [3]. Am 20.02.2018 hat der BGH unter dem Aktenzeichen VI ZR 30/17 einer Hautärztin trotzdem recht gegeben, die ohne Einwilligung bei jameda geführt wurde. Auf den Profilen nicht zahlender Ärzte zeigte das Portal unter der Kennzeichnung "Anzeige" Profilbilder örtlicher Konkurrenten derselben Fachrichtung mit Entfernung und Note, auf den Profilen der Premiumkunden dagegen nicht [3].

Holzhammer eines Gerichts auf einer geschlossenen Mappe auf einem Tisch im Fensterlicht
Bild: KI-generiert

Damit hatte der Betreiber nach Ansicht des BGH seine Stellung als neutraler Informationsmittler zugunsten seines Werbegeschäfts verlassen. Das Recht der Ärztin auf informationelle Selbstbestimmung wog deshalb schwerer, und sie konnte die Löschung ihrer Daten verlangen [3]. Für Praxen folgt daraus keine allgemeine Löschpflicht. Entscheidend ist, wie ein Portal mit zahlenden und nicht zahlenden Ärzten umgeht.

Transparenz, die Portale schulden

Nach § 5b Abs. 2 UWG müssen Anbieter, die Verbrauchern eine Suche nach Dienstleistungen anbieten, die Hauptparameter ihres Rankings und deren Gewichtung angeben, von der Ergebnisanzeige aus leicht erreichbar [4]. Wer Bewertungen von Verbrauchern zugänglich macht, muss nach § 5b Abs. 3 UWG angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von Menschen stammen, die die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben [4]. Für Praxen ist das eine nützliche Prüfliste: Lesen Sie bei jedem Portal nach, wie es sortiert und wie es Bewertungen prüft. Steht dort nichts, ist das ein Hinweis, den Sie bei Beschwerden anführen können.

Den eigenen Eintrag pflegen

Bei Portalen, die einen kostenlosen Zugang anbieten, lohnt es sich, den eigenen Eintrag zu übernehmen. So korrigieren Sie Sprechzeiten, Adresse und Telefonnummer selbst und sehen neue Bewertungen früh. Achten Sie dabei auf einheitliche Daten in allen Portalen und im Google-Profil. Nach unserer Erfahrung stehen Patienten am häufigsten wegen abweichender Sprechzeiten vor verschlossener Tür.

Die Angaben im Profil sollten sachlich bleiben. Fachrichtung, Weiterbildungen, Tätigkeitsschwerpunkte, Sprachen, Barrierefreiheit und die Frage, ob neue Patienten aufgenommen werden, helfen Patienten bei der Wahl. Superlative und anpreisende Formulierungen können mit dem Berufsrecht kollidieren, das auf der Branchenseite für Ärzte erklärt ist. Für die Website der Praxis gelten zusätzlich die Informationspflichten nach § 5 DDG, bei reglementierten Berufen unter anderem die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Regelungen [5].

Die Praxiswebsite als Bezugspunkt

Portale verlinken auf die Website der Praxis, und dort sollten die Angaben stehen, auf die sich alle Einträge beziehen. Bewährt hat sich eine Seite mit Sprechzeiten, Anfahrt, Barrierefreiheit und den Wegen zur Terminvereinbarung, dazu eine Seite je Ärztin und Arzt. Strukturierte Daten vom Typ LocalBusiness helfen Suchmaschinen, Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten sicher zuzuordnen. Google empfiehlt den genauesten passenden Untertyp und für eigenständige Bereiche mit eigenen Angaben eine verschachtelte Angabe als Abteilung [7].

Auf die Website gehört auch ein Hinweis für Patienten außerhalb der Sprechzeiten. Die Rufnummer 116117 ist laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung rund um die Uhr erreichbar, für lebensbedrohliche Notfälle gilt die 112 [1].

Bewertungen im Blick behalten

Bewertungen in Portalen sind öffentlich und werden gelesen. Antworten Sie, wo das Portal es erlaubt, sachlich und ohne jede Angabe zur Behandlung. Schon die Bestätigung, dass jemand Patient ist, kann die Schweigepflicht berühren, wie die Branchenseite für Ärzte mit § 203 StGB erklärt. Vorlagen und Grenzen dafür stehen im Ratgeber Auf Kritik in Bewertungen reagieren. Bei Google gilt zusätzlich: Rezensionen gegen Anreize und das gezielte Ansprechen nur zufriedener Patienten verbieten die Richtlinien [6].

Ärztin in weißem Kittel schreibt am Schreibtisch auf einen Notizblock, daneben ein geschlossener Laptop
Bild: KI-generiert

Halten Sie eine kurze Liste aller Portale, in denen die Praxis und die einzelnen Ärzte stehen, mit Zugang, Datum der letzten Prüfung und offenen Punkten. Verlässt eine Ärztin die Praxis, gehen Sie die Liste durch und passen alle Einträge an. Bewertungen auf mehreren Plattformen behandelt auch der Ratgeber Bewertungen auf Branchenportalen. Den Begriff YMYL für Gesundheitsthemen erklärt das Glossar unter YMYL-Seiten.

Wenn die Sichtbarkeit Ihrer Praxis über die Portale hinaus wachsen soll, übernimmt SEO NW das in der Leistung Local SEO. Eine erste Frage zu einem Portaleintrag stellen Sie in der gratis Sprechstunde, dort sprechen wir darüber.

  1. Organisation 116117: Der Patientenservice. Kassenärztliche Bundesvereinigung. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  2. Organisation Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens auf Google. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  3. Behörde Bundesgerichtshof zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet (www.jameda.de), Pressemitteilung Nr. 034/2018, VI ZR 30/17. Bundesgerichtshof. Stand 20.02.2018. abgerufen am 31.10.2026
  4. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 5b Wesentliche Informationen. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  5. Gesetz Digitale-Dienste-Gesetz, § 5 Allgemeine Informationspflichten. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  6. Organisation Gefälschte Interaktionen (Richtlinien für Beiträge auf Maps). Google Maps-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  7. Organisation Strukturierte Daten für lokale Unternehmen (LocalBusiness). Google Search Central. Stand 12.09.2026. abgerufen am 31.10.2026

Häufige Fragen

Darf ein Bewertungsportal mich ohne Einwilligung führen?

Grundsätzlich ja, das hat der BGH 2014 entschieden. 2018 bekam eine Ärztin aber die Löschung zugesprochen, weil das Portal nicht zahlende Ärzte mit Anzeigen der Konkurrenz benachteiligte und damit nicht mehr neutral war.

Wo ändere ich meine Daten in der Arztsuche 116117?

Die Arztsuche 116117 ist ein Angebot der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Fragen Sie bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nach, wie Änderungen dort ankommen.

Braucht jeder Arzt einer Gemeinschaftspraxis ein Google-Profil?

Ärzte mit eigenem Patientenkontakt am Standort dürfen ein eigenes Profil haben, die Praxis bekommt ein Standortprofil. Mehrere Profile für verschiedene Fachgebiete derselben Person erlaubt Google nicht.

Muss ein Portal sagen, wie es Bewertungen prüft?

Nach § 5b Abs. 3 UWG gilt als wesentliche Information, ob und wie ein Anbieter sicherstellt, dass Bewertungen von echten Nutzern stammen. Fehlt diese Angabe, können Sie das bei Beschwerden anführen.

Was tun, wenn eine Ärztin die Praxis verlässt?

Gehen Sie alle Portale und Google-Profile durch, in denen sie mit der Praxis verbunden ist, und passen Sie die Einträge an, damit Anrufe und Bewertungen nicht ins Leere laufen.

Noch eine Frage offen?

In der gratis Sprechstunde beantworten wir Fragen zu SEO live, jeden ersten Samstag im Monat um 18 Uhr. Oder Sie rufen einfach an.

Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.

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