Für Kanzleien gibt es eine Besonderheit, die kaum eine andere Branche kennt: ein gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis, in dem jede Anwältin und jeder Anwalt steht. Daneben gibt es private Anwaltssuchen, Bewertungsportale und das Google-Unternehmensprofil. Wer einen Anwaltsverzeichnis Eintrag pflegen will, muss also an mehreren Stellen gleichzeitig denken. Dieser Ratgeber erklärt, was das amtliche Verzeichnis enthält, wie private Verzeichnisse dazu passen und welche Regeln für Angaben und Bewertungen gelten. Den Gesamtblick auf die Suchmaschinenoptimierung für Kanzleien gibt die Branchenseite SEO für Anwälte.
Das amtliche Verzeichnis der BRAK
Nach § 31 BRAO führt die Bundesrechtsanwaltskammer ein Gesamtverzeichnis, in das die regionalen Rechtsanwaltskammern ihre Daten eingeben. Aus dem Verzeichnis muss hervorgehen, welcher Kammer jemand angehört [1]. Es enthält Angaben zu den zugelassenen Rechtsanwälten und Berufsausübungsgesellschaften, darunter Name, Kanzleianschrift, Kontaktdaten, Berufs- und Fachanwaltsbezeichnungen, den Zeitpunkt der Zulassung und bestehende Berufs- oder Vertretungsverbote. Die Bundesrechtsanwaltskammer ergänzt die Bezeichnung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs [1].
Die Einsicht steht jedem unentgeltlich zu, über ein elektronisches Suchsystem. Das Gesetz nennt als Zweck die Information von Behörden und Gerichten, von Rechtsuchenden und von anderen am Rechtsverkehr Beteiligten [1]. Für die Kanzlei heißt das: Das amtliche Verzeichnis ist die Grundlage, an der sich alle anderen Einträge messen lassen müssen. Stimmen Kanzleianschrift oder Name dort nicht, wenden Sie sich an Ihre Rechtsanwaltskammer.
Was Sie freiwillig ergänzen können
Einen Teil der Angaben bestimmen Sie selbst. Nach § 31 Abs. 5 BRAO können Rechtsanwälte Sprachkenntnisse und Tätigkeitsschwerpunkte in das Verzeichnis eintragen lassen [1]. Füllen Sie diese Felder aus, denn sie sind gerade für Rechtsuchende hilfreich, die eine Anwältin mit Schwerpunkt Mietrecht oder einen Anwalt mit Türkischkenntnissen suchen.

Fachanwaltsbezeichnungen stehen dagegen nur im Verzeichnis, wenn sie verliehen sind. Nach § 43c BRAO entscheidet der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer über den Antrag, nachdem ein Ausschuss die Nachweise geprüft hat, und die Befugnis darf für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden [2]. Wer in einem Verzeichnis, auch in einem privaten Portal, einen Fachanwaltstitel nennt, der ihm nicht verliehen wurde, macht eine falsche Angabe.
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Private Anwaltsverzeichnisse und Portale
Neben dem amtlichen Verzeichnis gibt es private Anwaltssuchen, Portale von Verlagen, Bewertungsplattformen und Vermittlungsdienste. Nach unserer Erfahrung unterscheiden sie sich stark: manche sind redaktionell gepflegt, andere übernehmen Daten automatisch, wieder andere leben von bezahlten Platzierungen. Für die Auswahl helfen dieselben Fragen wie bei jedem Verzeichnis. Hat das Portal Besucher? Können Sie Ihre Daten selbst korrigieren? Sind bezahlte Zusätze klar erkennbar?
Eine rechtliche Prüfliste bietet das Wettbewerbsrecht. Bietet ein Unternehmer Verbrauchern eine Suche nach Dienstleistungen an, gelten nach § 5b Abs. 2 UWG die Hauptparameter des Rankings und ihre Gewichtung als wesentliche Information, die von der Ergebnisanzeige aus leicht erreichbar sein muss. Bei Bewertungen gilt als wesentlich, ob und wie der Anbieter sicherstellt, dass sie von echten Nutzern stammen [3]. Lesen Sie diese Angaben, bevor Sie für eine Platzierung bezahlen.
Was das Berufsrecht für Einträge bedeutet
Für alle Einträge gilt § 43b BRAO. Werbung ist dem Rechtsanwalt danach nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist [4]. Ein Verzeichniseintrag mit Rechtsgebieten, Sprachen, Anschrift und Erreichbarkeit ist sachliche Information. Formulierungen wie "die beste Kanzlei der Stadt" oder "Erfolgsquote garantiert" gelten kaum als sachliche Information. Was im Einzelfall zulässig ist, klärt eine Rechtsberatung.
Auf der Kanzleiwebsite kommen die Informationspflichten nach § 5 DDG hinzu. Bei reglementierten Berufen gehören unter anderem die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen mit ihrem Fundort dazu [5]. Verlinken Sie in Verzeichnissen deshalb auf eine Website, deren Impressum vollständig ist.
Das Google-Profil der Kanzlei
Google behandelt Anwälte wie Ärzte als unabhängige Fachkräfte. Sie brauchen Kundenverkehr und müssen während der Öffnungszeiten am bestätigten Standort erreichbar sein. Arbeiten mehrere Anwälte an einem Ort, bekommt die Kanzlei ein eigenes Standortprofil, und die Profile der einzelnen Anwälte tragen nur den Namen der Person [6]. Mehrere Profile derselben Person für verschiedene Rechtsgebiete sind nicht erlaubt [6]. Adresszusätze oder Rechtsgebiete im Kanzleinamen gehören ebenfalls nicht hinein, solange sie nicht Teil des echten Namens sind [6].
Auf der Website können strukturierte Daten helfen. Schema.org kennt für Kanzleien den Typ LegalService mit den Untertypen Attorney und Notary, abgeleitet von LocalBusiness [7]. Wie Sie LocalBusiness-Daten richtig aufbauen, steht im Ratgeber Strukturierte Daten für lokale Unternehmen.
Zweigstellen und Sprechstundenbüros
Viele Kanzleien bieten Termine an einem zweiten Ort an, etwa in einem gemieteten Besprechungsraum oder einem Coworking-Büro. Für Verzeichnisse und vor allem für Google ist das heikel. Google schließt virtuelle Büros als Adresse aus und lässt ein Coworking-Büro nur zu, wenn es klar beschildert ist, eigene Mitarbeiter vor Ort sind und dort Kunden empfangen werden [6]. Wo Kunden hinkommen, verlangt Google eine dauerhafte Beschilderung mit dem Namen [6]. Ein Raum, der zweimal im Monat für Termine genutzt wird, erfüllt das in der Regel nicht.
Eine echte Zweigstelle mit Personal und festen Zeiten bekommt dagegen einen eigenen Eintrag, mit eigener Telefonnummer und einer eigenen Seite auf der Website. Prüfen Sie dabei, ob die Angaben im amtlichen Verzeichnis dazu passen, denn es ist der Maßstab für alle anderen Einträge.
Bewertungen und Verschwiegenheit
In Bewertungsportalen schreiben Mandanten manchmal Einzelheiten zu ihrem Fall. Antworten Sie darauf allgemein und ohne Angaben zum Mandat. Schon die Bestätigung, dass jemand Mandant war, kann die Verschwiegenheitspflicht berühren. Die Branchenseite für Anwälte geht darauf mit den einschlägigen Vorschriften ein. Um Bewertungen bitten dürfen Sie bei Google, solange Sie alle Mandanten gleich ansprechen und keine Anreize bieten. Das gezielte Bitten um positive Rezensionen verbieten Googles Richtlinien [8].

Ein Ablauf für die Kanzlei
In unseren Projekten mit Kanzleien hat sich ein einfacher Ablauf bewährt. Zuerst der Abgleich mit dem amtlichen Verzeichnis, dann das Google-Profil der Kanzlei und der Berufsträger, danach die privaten Verzeichnisse, die bei Suchen nach Rechtsgebiet und Ort tatsächlich auftauchen. Bei jedem Wechsel einer Anwältin, jeder neuen Fachanwaltsbezeichnung und jedem Umzug gehen Sie die Liste von oben nach unten durch. Wie Sie fehlerhafte Einträge bereinigen, steht im Ratgeber Local Citations bereinigen. Für Notariate und Steuerkanzleien gelten eigene Berufsregeln, siehe SEO für Notare und SEO für Steuerberater.
Soll die Kanzlei über Verzeichnisse hinaus besser gefunden werden, übernimmt SEO NW das als Leistung Local SEO. Haben Sie eine Frage zu einem konkreten Eintrag, stellen Sie sie in der gratis Sprechstunde, dort sprechen wir darüber.
- Gesetz Bundesrechtsanwaltsordnung, § 31 Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz Bundesrechtsanwaltsordnung, § 43c Fachanwaltschaft. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 5b Wesentliche Informationen. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz Bundesrechtsanwaltsordnung, § 43b Werbung. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz Digitale-Dienste-Gesetz, § 5 Allgemeine Informationspflichten. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens auf Google. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation LegalService. Schema.org. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
- Organisation Gefälschte Interaktionen (Richtlinien für Beiträge auf Maps). Google Maps-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
Häufige Fragen
Wer führt das amtliche Anwaltsverzeichnis?
Die Bundesrechtsanwaltskammer führt nach § 31 BRAO ein Gesamtverzeichnis, in das die Rechtsanwaltskammern ihre Daten eingeben. Die Einsicht ist für jeden kostenlos.
Kann ich Tätigkeitsschwerpunkte im amtlichen Verzeichnis angeben?
Ja. Nach § 31 Abs. 5 BRAO können Sie Sprachkenntnisse und Tätigkeitsschwerpunkte eintragen lassen. Fachanwaltsbezeichnungen stehen dort nur, wenn die Kammer sie verliehen hat.
Wie viele Fachanwaltstitel darf ich führen?
Nach § 43c BRAO darf die Befugnis für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden. In Verzeichnissen dürfen nur verliehene Bezeichnungen stehen.
Darf ich in einem Verzeichnis für meine Kanzlei werben?
Sachliche Informationen über Ihre Tätigkeit sind nach § 43b BRAO erlaubt. Anpreisende Aussagen und Werbung, die auf einen Auftrag im Einzelfall zielt, sind es nicht.
Braucht jeder Anwalt einer Kanzlei ein eigenes Google-Profil?
Anwälte mit eigenem Mandantenkontakt am Standort dürfen eines haben, die Kanzlei bekommt ein Standortprofil. Mehrere Profile derselben Person für verschiedene Rechtsgebiete erlaubt Google nicht.
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Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.


