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Ratgeber

Branchenverzeichnisse: Gelbe Seiten und Das Örtliche

Der kostenlose Grundeintrag bei Gelbe Seiten enthält Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten. Änderungen fordern Sie über "Daten ändern" im Eintrag an, die Redaktion des regionalen Verlags prüft sie vor der Veröffentlichung. Für den Telefonbucheintrag können Sie nach § 17 TDDDG von Ihrem Telefonanbieter eine Berichtigung verlangen.

Geschlossenes dickes Telefonbuch ohne Aufschrift auf einem Holzregal neben einem umgedrehten Smartphone
Bild: KI-generiert

In Gelbe Seiten und Das Örtliche stehen viele deutsche Betriebe, oft schon lange und ohne dass sich jemand darum kümmert. Wer seinen Gelbe Seiten Eintrag optimieren will, findet dort deshalb nicht selten alte Telefonnummern, frühere Adressen oder einen Firmennamen aus der Zeit vor der Umfirmierung. Dieser Ratgeber erklärt, was der kostenlose Eintrag enthält, wie Änderungen ablaufen, warum beim Telefonbuch der Telefonanbieter zuständig ist und worauf Sie bei Testangeboten achten. Einen Überblick über alle Verzeichnisarten gibt der Ratgeber Lokale Branchenverzeichnisse nutzen.

Warum sich die Pflege lohnt

Für die lokale Suche zählt bei Google unter anderem die Bekanntheit eines Unternehmens, und dazu rechnet Google auch die Zahl der Websites, die auf das Unternehmen verweisen [1]. Wie viel ein einzelner Verzeichniseintrag dazu beiträgt, sagt Google nicht. Der greifbarere Nutzen liegt woanders: Verzeichnisse wie diese werden von Menschen genutzt, die eine Telefonnummer suchen, und von anderen Diensten als Datenquelle gelesen. Steht dort eine alte Nummer, landen Anrufe im Leeren.

Wichtig ist deshalb vor allem, dass Name, Adresse und Telefonnummer mit Ihrem Google-Unternehmensprofil und Ihrer Website übereinstimmen. Das Prinzip heißt NAP-Konsistenz und ist im Ratgeber NAP-Konsistenz beschrieben. Was ein Branchenbuch grundsätzlich ist, erklärt das Glossar unter Branchenbuch.

Der kostenlose Grundeintrag bei Gelbe Seiten

Gelbe Seiten bietet einen kostenlosen Grundeintrag an. Er enthält die grundlegenden Firmendaten Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten [2]. Zusätzliche Inhalte wie Videos oder mehrere Suchworte und ein besseres Ranking sind laut Gelbe Seiten im Grundeintrag nicht enthalten [2]. Weitere Branchen und Stichworte lassen sich bei Gelbe Seiten als Werbeleistung dazubuchen [2].

Für die meisten kleinen Betriebe reicht der Grundeintrag, wenn er stimmt. Prüfen Sie zuerst, unter welcher Branche Sie stehen. Ein Malerbetrieb, der unter "Bauunternehmen" geführt wird, erscheint bei der Suche nach einem Maler womöglich gar nicht. Prüfen Sie dann die Öffnungszeiten, denn sie veralten am schnellsten.

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In der gratis Sprechstunde beantworten wir Fragen zu SEO live, jeden ersten Samstag im Monat um 18 Uhr. Oder Sie rufen einfach an.

Änderungen anfordern

Änderungen an einem bestehenden Eintrag fordern Sie über die Schaltfläche "Daten ändern" im Eintrag an. Alternativ nennt Gelbe Seiten die Deutsche Tele Medien als Ansprechpartner über eine kostenfreie Hotline oder per E-Mail. Halten Sie dafür Vorwahl, Rufnummer und Kundennummer bereit [2]. Neue Einträge und Änderungswünsche gehen an den Gelbe Seiten Verlag Ihrer Region, dessen Redaktion sie vor der Veröffentlichung prüft [2]. Auf der Seite zum Starteintrag heißt es, dass diese Prüfung mehrere Tage dauern kann [3].

Mann füllt am Schreibtisch einer kleinen Malerwerkstatt ein leeres Formular aus, dahinter Farbeimer im Regal
Bild: KI-generiert

Planen Sie Änderungen deshalb mit Vorlauf, vor allem bei einem Umzug. Wer am Umzugstag erst die Änderung anstößt, steht einige Tage mit der alten Adresse im Verzeichnis. Bei kostenpflichtigen Einträgen ist der zuständige Medienberater des Verlags Ihr Ansprechpartner [2].

Das Örtliche und das Telefonbuch

Gelbe Seiten nennt Das Örtliche und Das Telefonbuch als Partner [3]. Beide sind Telefonverzeichnisse, und für Einträge in solchen Verzeichnissen gibt es eine gesetzliche Regel. Nach § 17 TDDDG werden Anschlussinhaber nur auf eigenen Antrag mit Rufnummer, Name und Anschrift in gedruckte oder elektronische Verzeichnisse eingetragen, auf Antrag auch mit Beruf und Branche. Ein Entgelt darf für diese Einträge nicht erhoben werden [4]. Anschlussinhaber können von ihrem Telefonanbieter jederzeit verlangen, dass die Angaben unentgeltlich eingetragen, berichtigt oder gelöscht werden, und die Anbieter von Verzeichnissen müssen übermittelte Daten veröffentlichen und Berichtigungen vornehmen [4].

Für die Praxis heißt das: Stimmt Ihr Standardeintrag im Telefonbuch nicht, können Sie von Ihrem Telefonanbieter verlangen, ihn unentgeltlich zu berichtigen (§ 17 Abs. 3 TDDDG). Wie Das Örtliche Änderungen darüber hinaus annimmt, erfahren Sie beim Verzeichnis selbst. Wechseln Sie den Anbieter oder bekommen Sie eine neue Nummer, prüfen Sie den Eintrag einige Wochen später noch einmal. Zusätzliche, bezahlte Angaben laufen bei Gelbe Seiten über den Verlag Ihrer Region [2].

Testangebote genau lesen

Neben dem Grundeintrag bietet Gelbe Seiten einen Starteintrag an, in den Sie Kontaktdaten, Logo, Bilder und Texte eintragen können. Er ist drei Monate kostenlos und soll ein besseres Ranking in Branche und Ort sowie eine werbefreie Eintragsseite bringen [3]. Nach dem Testzeitraum wird er laut Gelbe Seiten automatisch zu einem kostenpflichtigen Jahresabo. Wer kein Abo will, muss zwei Wochen vor Ende des Testzeitraums kündigen [2]. Das Jahresabo ist laut Gelbe Seiten mit einer Frist von sechs Wochen vor Ende der Laufzeit kündbar [3]. Den aktuellen Preis nennt Gelbe Seiten auf der Seite zum Starteintrag.

Ob sich ein bezahlter Eintrag lohnt, hängt davon ab, wie viele Anfragen in Ihrer Branche über das Verzeichnis kommen. Fragen Sie neue Kunden, wie sie auf Sie gekommen sind, und tragen Sie sich ein Erinnerungsdatum für die Kündigungsfrist ein, bevor Sie einen Test starten.

Welche Website-Adresse in den Eintrag gehört

Viele Einträge verlinken einfach auf die Startseite. Bei einem Betrieb mit einem Standort ist das in Ordnung. Bei mehreren Filialen sollte jeder Eintrag auf die Seite zeigen, die genau diesen Standort vorstellt, mit Adresse, Anfahrt und Öffnungszeiten. Google empfiehlt das für das Unternehmensprofil [5], und für Verzeichnisse ist es aus demselben Grund sinnvoll: Wer über den Eintrag kommt, will wissen, ob diese Filiale heute geöffnet hat. Achten Sie außerdem darauf, dass die Adresse mit https beginnt und nicht über eine alte Domain umgeleitet wird.

So prüfen Sie Ihre Einträge

Suchen Sie Ihren Betrieb in beiden Verzeichnissen nach Name und Ort und zusätzlich nach Ihrer Telefonnummer. Die Suche nach der Nummer zeigt oft Einträge, die unter einem alten Namen stehen. Vergleichen Sie dann jede Angabe mit Ihrem Google-Profil: Firmenname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Telefonnummer, Website, Öffnungszeiten. Achten Sie auf Kleinigkeiten wie "Str." statt "Straße" oder eine fehlende Durchwahl. Für Menschen ist das egal, für einen automatischen Abgleich nicht immer.

Schreibtisch von oben mit gedruckter Liste, Textmarker, Teebecher und Lesebrille im Morgenlicht
Bild: KI-generiert

Halten Sie das Ergebnis in einer einfachen Liste fest: Verzeichnis, Adresse des Eintrags, Stand, was geändert werden muss, wann die Änderung angefordert wurde. Diese Liste ist die Grundlage für alle weiteren Verzeichnisse. Wie Sie fehlerhafte Einträge systematisch bereinigen, steht im Ratgeber Local Citations bereinigen, und was Citations überhaupt sind, erklärt die Frage Was ist eine Local Citation?.

Was nach unserer Erfahrung am meisten bringt

In unseren Projekten lohnt sich bei Gelbe Seiten und Das Örtliche vor allem die Korrektur alter Daten. Ein richtiger Grundeintrag mit passender Branche, aktueller Nummer und Link zur Website ist schnell erledigt und hält lange. Viel Zeit in Beschreibungstexte für ein Verzeichnis zu stecken, ist dagegen selten sinnvoll, wenn Google-Profil und Website noch Lücken haben. Wenn Sie Verzeichnisse als Teil einer größeren Local-SEO-Arbeit angehen wollen, übernimmt SEO NW das in der Leistung Local SEO.

Sie haben einen alten Eintrag gefunden und wissen nicht, wer ihn ändern kann? Stellen Sie Ihre Frage in der gratis Sprechstunde, dort sprechen wir darüber.

  1. Organisation Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings bei Google. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  2. Organisation Häufige Fragen. Gelbe Seiten. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  3. Organisation Starteintrag: kostenloser Firmeneintrag. Gelbe Seiten. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  4. Gesetz Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, § 17 Endnutzerverzeichnisse. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  5. Organisation Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens auf Google. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026

Häufige Fragen

Ist der Eintrag bei Gelbe Seiten kostenlos?

Der Grundeintrag mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten ist kostenlos. Zusätzliche Branchen, Suchworte, Videos und ein besseres Ranking sind laut Gelbe Seiten bezahlte Leistungen.

Wie ändere ich meinen Eintrag bei Gelbe Seiten?

Über die Schaltfläche "Daten ändern" im Eintrag oder über die Deutsche Tele Medien per Hotline oder E-Mail. Die Redaktion des regionalen Verlags prüft die Änderung, das kann mehrere Tage dauern.

Wer ändert meinen Eintrag im Telefonbuch?

Nach § 17 TDDDG können Sie von Ihrem Telefonanbieter jederzeit verlangen, Name, Anschrift und Rufnummer unentgeltlich einzutragen, zu berichtigen oder zu löschen.

Was passiert nach dem kostenlosen Starteintrag?

Nach drei Monaten wird er laut Gelbe Seiten automatisch zu einem kostenpflichtigen Jahresabo. Wer das nicht will, kündigt zwei Wochen vor Ende des Testzeitraums.

Bringt ein Eintrag bei Gelbe Seiten etwas für Google?

Google zählt Websites, die auf ein Unternehmen verweisen, zur Bekanntheit, nennt aber kein Gewicht einzelner Verzeichnisse. Wichtiger ist, dass die Daten mit Google-Profil und Website übereinstimmen.

Noch eine Frage offen?

In der gratis Sprechstunde beantworten wir Fragen zu SEO live, jeden ersten Samstag im Monat um 18 Uhr. Oder Sie rufen einfach an.

Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.

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