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Ratgeber

Branchenverzeichnisse: Yelp, Cylex und Co.

Ein Eintrag in allgemeinen Branchenverzeichnissen wie Yelp oder Cylex lohnt sich vor allem, wenn Name, Adresse und Telefonnummer genau mit dem Google-Profil übereinstimmen. Bei Yelp gilt eine Besonderheit: Unternehmen sollen ihre Kunden laut Yelp nie um Bewertungen bitten. Ob ein Verzeichnis seriös ist, zeigen Impressum, Korrekturmöglichkeit und klare Bedingungen.

Cafébesitzerin steht morgens in der offenen Tür ihres Cafés neben einem leeren Kreideaufsteller
Bild: KI-generiert

Neben Google, Bing und den großen Telefonverzeichnissen gibt es eine lange Reihe allgemeiner Branchenverzeichnisse. Yelp und Cylex sind zwei bekannte Namen, dazu kommen regionale Portale, Stadtportale und Verzeichnisse von Verlagen. Wer einen Branchenverzeichnis Eintrag anlegen oder pflegen will, steht schnell vor der Frage, wo sich der Aufwand lohnt und wo er nur Zeit kostet. Dieser Ratgeber hilft bei der Auswahl, erklärt die besonderen Regeln von Yelp und zeigt, woran Sie seriöse Verzeichnisse erkennen. Die beiden ältesten deutschen Verzeichnisse behandelt ein eigener Ratgeber: Gelbe Seiten und Das Örtliche.

Was allgemeine Verzeichnisse leisten

Ein Verzeichniseintrag hat zwei Aufgaben. Er macht den Betrieb für Menschen auffindbar, die im Verzeichnis suchen, und er bestätigt anderen Diensten, dass es den Betrieb unter dieser Adresse gibt. Google nennt für die lokale Bekanntheit unter anderem die Zahl der Websites, die auf ein Unternehmen verweisen [1]. Ein Gewicht einzelner Verzeichnisse nennt Google nicht, und Google schreibt ausdrücklich, dass sich ein besseres lokales Ranking nicht kaufen lässt [1].

Daraus folgt eine nüchterne Sicht. Ein Eintrag mit falschen Daten schadet mehr als gar keiner, weil er Kunden in die Irre schickt. Ein Eintrag mit richtigen Daten in einem Verzeichnis, das Menschen tatsächlich nutzen, ist nützlich. Viele Einträge in Verzeichnissen, die niemand besucht, bringen dagegen wenig. Mehr zum Hintergrund steht im Ratgeber Local Citations: was sie sind und was sie bringen.

Yelp: Bewertungsportal mit eigenen Regeln

Yelp ist vor allem ein Bewertungsportal, und für Unternehmen gelten dort strengere Regeln als bei Google. In den Inhaltsrichtlinien schreibt Yelp, dass Unternehmen ihre Kunden nie um Bewertungen bitten sollen [2]. Bei Google ist eine gleichmäßige Bitte an alle Kunden erlaubt, solange es keine Anreize und kein gezieltes Ansprechen zufriedener Kunden gibt [3]. Wer beide Plattformen nutzt, braucht also zwei verschiedene Abläufe: eine Bitte um Bewertung bei Google und für Yelp keinerlei Aufforderung.

Cafétheke mit leerem Kartenhalter neben der Kasse, einer Tasse Kaffee und einem Croissant
Bild: KI-generiert

Yelp verlangt außerdem, dass Beiträge unvoreingenommen sind. Nicht erlaubt sind Bewertungen des eigenen Unternehmens oder Arbeitgebers, von Betrieben von Freunden oder Verwandten, von Mitbewerbern und von Unternehmen aus der eigenen Networking-Gruppe [2]. Werbliche Inhalte sind nur über die Werbeprodukte von Yelp und ein Business-Konto erlaubt, und Nutzer sollen keine KI-Werkzeuge oder Chatbots von Drittanbietern einsetzen, um Bewertungen oder andere Inhalte zu erstellen [2].

Noch eine Frage offen?

In der gratis Sprechstunde beantworten wir Fragen zu SEO live, jeden ersten Samstag im Monat um 18 Uhr. Oder Sie rufen einfach an.

Cylex und ähnliche Branchenbücher

Für Cylex und ähnliche Branchenbücher gilt dasselbe wie für alle anderen Verzeichnisse: Prüfen Sie, ob es schon einen Eintrag gibt, bevor Sie einen neuen anlegen, und gleichen Sie ihn mit Ihrem Google-Profil ab. Nach unserer Erfahrung übernehmen viele dieser Verzeichnisse Daten aus anderen Quellen, und so stehen Betriebe dort oft schon, ohne sich je angemeldet zu haben. Alte Einträge entstehen dabei leicht doppelt, etwa nach einem Umzug oder einer Umfirmierung.

Ein doppelter oder veralteter Eintrag lässt sich meist über eine Korrekturfunktion des Verzeichnisses melden. Fehlt eine solche Funktion, schreiben Sie an die Kontaktadresse im Impressum. Wie Sie dabei systematisch vorgehen, steht im Ratgeber Fehler und Dubletten in Citations.

Woran Sie seriöse Verzeichnisse erkennen

Nicht jedes Verzeichnis verdient einen Eintrag. Diese Fragen helfen bei der Auswahl:

Lupe auf einem Stapel Papiere auf einem Holzschreibtisch, daneben eine Brille
Bild: KI-generiert
  • Hat das Verzeichnis ein vollständiges Impressum? Geschäftsmäßige digitale Dienste müssen nach § 5 DDG unter anderem Name und Anschrift sowie Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme nennen [4].
  • Können Sie Ihre Daten selbst ändern oder eine Korrektur anfordern, und wird diese tatsächlich umgesetzt?
  • Ist der Grundeintrag kostenlos, und sind kostenpflichtige Zusätze klar als solche erkennbar, mit Preis und Kündigungsfrist?
  • Sucht dort jemand? Ein Verzeichnis, das bei Suchen nach Ihrer Branche und Ihrem Ort nicht auftaucht, bringt Ihnen kaum Besucher.
  • Erklärt das Portal, nach welchen Kriterien es Einträge sortiert und wie es Bewertungen prüft?

Die letzte Frage hat einen rechtlichen Hintergrund. Bietet ein Unternehmer Verbrauchern eine Suche nach Waren oder Dienstleistungen an, gelten nach § 5b Abs. 2 UWG die Hauptparameter für das Ranking und ihre Gewichtung als wesentliche Information, die von der Ergebnisanzeige aus leicht zugänglich sein muss. Macht er Bewertungen von Verbrauchern zugänglich, gilt als wesentlich, ob und wie er sicherstellt, dass die Bewertungen von echten Nutzern stammen [5]. Ein Portal, das dazu nichts sagt, ist zumindest einen zweiten Blick wert.

Bewertungen aus Portalen auf der eigenen Website

Gute Bewertungen aus einem Portal möchten viele Betriebe auch auf der eigenen Website zeigen. Das ist möglich, hat aber Grenzen. Google erlaubt Bewertungs-Markup für LocalBusiness nur auf Websites, die Rezensionen zu anderen Unternehmen sammeln. Bewertungen über das eigene Unternehmen bringen über dieses Markup keine Sterne in die Suchergebnisse, auch nicht, wenn sie über ein Widget eines Drittanbieters eingebunden sind [6]. Für Besucher der Website können die Bewertungen trotzdem hilfreich sein.

Zeigen Sie Bewertungen von Verbrauchern, gilt außerdem § 5b Abs. 3 UWG: Sie müssen angeben, ob und wie Sie sicherstellen, dass die Bewertungen von Menschen stammen, die Ihre Leistung tatsächlich genutzt haben [5]. Ein Satz neben den Bewertungen, aus welchem Portal sie stammen und dass sie dort von Kunden abgegeben wurden, schafft Klarheit. Kopieren Sie Bewertungstexte nicht einfach ab, ohne die Bedingungen des Portals zu prüfen.

Eine Liste statt vieler Einzelaktionen

Bewährt hat sich in unseren Projekten eine einfache Tabelle mit allen Verzeichnissen, in denen der Betrieb steht oder stehen soll. Dazu gehören je Zeile die Adresse des Eintrags, der Zugang, der Stand der Daten und das Datum der letzten Prüfung. Bei jeder Änderung am Betrieb, etwa einer neuen Telefonnummer oder neuen Öffnungszeiten, gehen Sie die Liste von oben nach unten durch. Ganz oben stehen Google, Bing und Apple, danach die Verzeichnisse mit echten Besuchern, am Ende die übrigen.

Für Betriebe in bestimmten Branchen sind Fachportale oft wichtiger als allgemeine Verzeichnisse. Eigene Ratgeber gibt es zu Handwerkerportalen, Ärzteportalen und Hotel- und Gastroportalen.

Bezahlte Pakete und Eintragsdienste

Viele Verzeichnisse bieten bezahlte Zusätze an, etwa eine hervorgehobene Platzierung, mehr Fotos oder zusätzliche Branchen. Ob sich das lohnt, lässt sich nur an echten Anfragen messen. Fragen Sie neue Kunden, wie sie auf Sie gekommen sind, bevor Sie ein Paket verlängern. Dienste, die Ihre Daten gegen Gebühr in viele Verzeichnisse auf einmal eintragen, sparen Zeit, nehmen Ihnen aber die Prüfung jedes einzelnen Eintrags nicht ab. Wenn Sie die Pflege Ihrer Einträge als Teil der lokalen Suchmaschinenoptimierung abgeben wollen, finden Sie bei SEO NW die Leistung Local SEO. Den Begriff Citation erklärt das Glossar unter Citations.

Sie haben eine lange Liste alter Verzeichniseinträge und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Stellen Sie Ihre Frage in der gratis Sprechstunde, dort sprechen wir darüber.

  1. Organisation Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings bei Google. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  2. Organisation Content Guidelines. Yelp. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  3. Organisation Gefälschte Interaktionen (Richtlinien für Beiträge auf Maps). Google Maps-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  4. Gesetz Digitale-Dienste-Gesetz, § 5 Allgemeine Informationspflichten. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  5. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 5b Wesentliche Informationen. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  6. Organisation Strukturierte Daten für Rezensions-Snippets (Review, AggregateRating). Google Search Central. Stand 02.10.2026. abgerufen am 31.10.2026

Häufige Fragen

Darf ich Kunden um eine Bewertung bei Yelp bitten?

Yelp schreibt in seinen Inhaltsrichtlinien, dass Unternehmen ihre Kunden nie um Bewertungen bitten sollen. Bei Google ist eine gleichmäßige Bitte an alle Kunden ohne Anreize erlaubt.

Lohnt sich ein Eintrag bei Cylex?

Wenn Ihr Betrieb dort schon steht, sollten die Daten stimmen. Ob sich zusätzlicher Aufwand lohnt, hängt davon ab, ob bei Suchen nach Ihrer Branche und Ihrem Ort Einträge des Verzeichnisses auftauchen.

Wie viele Branchenverzeichnisse brauche ich?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Wichtiger als die Menge sind richtige Daten in den Verzeichnissen, die Ihre Kunden tatsächlich nutzen.

Woran erkenne ich ein unseriöses Verzeichnis?

An fehlendem Impressum, fehlender Korrekturmöglichkeit, unklaren Preisen und Kündigungsfristen und daran, dass es bei echten Suchen nicht auftaucht.

Darf ich meinen eigenen Betrieb auf Yelp bewerten?

Nein. Yelp verbietet Bewertungen des eigenen Unternehmens, von Betrieben von Freunden oder Verwandten und von Mitbewerbern.

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Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.

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