Lokale Sichtbarkeit sieht in jedem Gewerk anders aus. Wer darauf wartet, dass der Kunde kommt, wird über eine Adresse gefunden – und über die Zeiten, zu denen offen ist. Für Apotheken kommt hinzu: die Öffnungszeiten.

Was eingetippt wird

Für Apotheken kommen diese Muster vor: „Apotheke [Ort]", „Notdienstapotheke heute", „Apotheke offen" und „Medikament vorbestellen".

In den meisten dieser Suchen steckt der Ort, ob getippt oder aus dem Standort ergänzt.

Welches Feld hier entscheidet

Die Öffnungszeiten – und zwar tagesgenau. Keine andere Branche wird so häufig mit der Frage gesucht, wer jetzt gerade offen hat.

Anfahrt, Parkmöglichkeit und Öffnungszeiten werden häufiger gelesen als jeder Text auf der Website. Sie sind die Angaben, für die das Profil überhaupt geöffnet wird.

Der Nachweis dahinter

Verlangt wird: Betriebserlaubnis nach dem Apothekengesetz; sie wird einer approbierten Person für eine bestimmte Betriebsstätte erteilt.

Diese Angabe gehört ins Profil, nicht weil sie wirbt, sondern weil sie geprüft wird – von Kundschaft, die wissen will, mit wem sie es zu tun hat.

Wenn sofort gebraucht wird

Der Notdienst ist von der Kammer zugeteilt, nicht gewählt. An diesen Tagen ist die Apotheke die einzige weit und breit – und wird auch so gesucht.

Erreichbarkeit ist ein Feld, kein Versprechen

Eine zugesagte Erreichbarkeit, die nicht eingehalten wird, erzeugt genau die Bewertungen, die stehen bleiben. Wer sie nicht leisten kann, schreibt das hin – das ist die bessere Angabe.

Was die Jahreszeit ändert

Infektwellen, Heuschnupfen und die Reisezeit verschieben die Nachfrage sichtbar. Wer den Bedarf im Sortiment führt, sagt es zur richtigen Zeit.

Der Abstand zwischen Suche und Auftrag ist hier der Punkt: Gesucht wird, bevor gebraucht wird.

Wo der Eintrag Gewicht hat

Nicht jedes Verzeichnis wiegt gleich viel. Für Apotheken zählen vor allem der Notdienstplan der Landesapothekerkammer, die Apothekensuche der Standesorganisationen und das Stadtportal.

Ein gepflegter Eintrag in einem zuständigen Verzeichnis wiegt mehr als zehn in allgemeinen Sammelportalen – vorausgesetzt, die Angaben stimmen mit dem Unternehmensprofil überein.

Die Grenze, die nicht verhandelbar ist

Für apothekenpflichtige Arzneimittel gilt das Heilmittelwerbegesetz, für die Preisangabe die Arzneimittelpreisverordnung. Rabattwerbung ist deshalb enger begrenzt als im übrigen Handel.

Woran es meistens liegt

Feiertage nicht zu pflegen. Genau dann wird gesucht, und genau dann ist die Angabe falsch.

Und der Ort?

Diese Seite beschreibt, was für Apotheken gilt – unabhängig davon, wo der Betrieb sitzt. Was am Standort dazukommt, steht auf der Seite der jeweiligen Stadt: Einwohnerzahl, Nachbarorte, Ortsteile, Postleitzahl und Vorwahl.

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