Lokale Suche funktioniert nicht für alle Gewerbe gleich. Wer über Termine arbeitet, wird über Erreichbarkeit gefunden: Wie schnell bekommt jemand eine Antwort. Für Zahnärzte kommt hinzu: die Tätigkeitsschwerpunkte.

Womit die Suche anfängt

Die Suchen, um die es hier geht, sehen so aus: „Zahnarzt [Ort]", „Zahnarzt Angstpatienten", „Implantat [Ort]" und „Zahnarzt Notdienst".

Der Ortsname steht dabei fast immer daneben – manchmal ausgeschrieben, manchmal als „in der Nähe", das die Suchmaschine selbst auflöst.

Das Unternehmensprofil für Zahnärzte

Die Tätigkeitsschwerpunkte. Implantologie, Kieferorthopädie, Kinderbehandlung und Angstpatienten sind vier verschiedene Suchen, und die Praxis, die alle vier führt, ohne sie zu machen, verliert die Termine wieder.

Rufnummer, Terminweg und die Frage, wie lange eine Antwort dauert, entscheiden hier mehr als die Beschreibung der Leistung.

Was vorausgesetzt wird

Grundlage ist: Approbation nach dem Zahnheilkundegesetz, Mitgliedschaft in der Landeszahnärztekammer, für die Kassenabrechnung die Zulassung durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung.

Sie ist zugleich der Grund, aus dem ein Verzeichnis der zuständigen Stelle schwerer wiegt als jedes allgemeine Branchenbuch.

Der Fall, der nicht wartet

Der zahnärztliche Notdienst ist nach Bezirken organisiert und wird über die Kammer veröffentlicht. Wer daran teilnimmt, sollte es im Profil führen.

Erreichbarkeit ist ein Feld, kein Versprechen

Eine zugesagte Erreichbarkeit, die nicht eingehalten wird, erzeugt genau die Bewertungen, die stehen bleiben. Wer sie nicht leisten kann, schreibt das hin – das ist die bessere Angabe.

Welche Verzeichnisse tragen

Nicht jedes Verzeichnis wiegt gleich viel. Für Zahnärzte zählen vor allem die Zahnarztsuche der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, das Verzeichnis der Landeszahnärztekammer und die Terminportale.

Zwei Einträge mit zwei Schreibweisen sind schlechter als einer. Abweichungen bei Rechtsform, Straßenabkürzung oder Rufnummernformat wirken wie zwei verschiedene Betriebe.

Wo das Berufsrecht mitredet

Das Heilmittelwerbegesetz gilt auch hier: keine Erfolgsversprechen, keine Vorher-Nachher-Bilder für operative Eingriffe. Die Bezeichnung „Fachzahnarzt" ist an eine Weiterbildung gebunden, „Spezialist" nicht.

Was Bewertungen hier bedeuten

Auch hier gilt die Schweigepflicht: Eine Antwort, die bestätigt, dass jemand Patient war, ist bereits ein Verstoß.

Was hier regelmäßig schiefgeht

Leistungen zu bewerben, die überwiegend privat zu zahlen sind, ohne das zu sagen. Der Bruch kommt dann im Behandlungszimmer.

Und der Ort?

Diese Seite beschreibt, was für Zahnärzte gilt – unabhängig davon, wo der Betrieb sitzt. Was am Standort dazukommt, steht auf der Seite der jeweiligen Stadt: Einwohnerzahl, Nachbarorte, Ortsteile, Postleitzahl und Vorwahl.

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