Lokale Sichtbarkeit sieht in jedem Gewerk anders aus. Wer darauf wartet, dass der Kunde kommt, wird über eine Adresse gefunden – und über die Zeiten, zu denen offen ist. Für Personaldienstleister kommt hinzu: die Berufsfelder und der Standort.

Womit die Suche anfängt

Die Suchen, um die es hier geht, sehen so aus: „Zeitarbeit [Ort]", „Jobs [Ort]", Beruf plus Ort und „Personalvermittlung [Branche]".

Der Ortsname steht dabei fast immer daneben – manchmal ausgeschrieben, manchmal als „in der Nähe", das die Suchmaschine selbst auflöst.

Das Unternehmensprofil für Personaldienstleister

Die Berufsfelder und der Standort. Diese Branche hat zwei Zielgruppen mit zwei Suchen – Betriebe suchen Personal, Bewerber suchen Arbeit, und beide suchen mit dem Ortsnamen.

Anfahrt, Parkmöglichkeit und Öffnungszeiten werden häufiger gelesen als jeder Text auf der Website. Sie sind die Angaben, für die das Profil überhaupt geöffnet wird.

Was vorausgesetzt wird

Grundlage ist: Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, erteilt von der Bundesagentur für Arbeit.

Sie ist zugleich der Grund, aus dem ein Verzeichnis der zuständigen Stelle schwerer wiegt als jedes allgemeine Branchenbuch.

Der Fall, der nicht wartet

Kurzfristiger Personalausfall ist der Eilfall. Wer innerhalb von Tagen besetzt, sagt es.

Erreichbarkeit ist ein Feld, kein Versprechen

Eine zugesagte Erreichbarkeit, die nicht eingehalten wird, erzeugt genau die Bewertungen, die stehen bleiben. Wer sie nicht leisten kann, schreibt das hin – das ist die bessere Angabe.

Der Kalender dieses Gewerks

Saisonspitzen in Logistik, Bau und Landwirtschaft folgen dem Kalender. Die Suche nach Personal beginnt Wochen vorher.

Sichtbarkeit entsteht nicht in der Woche, in der sie gebraucht wird. Wer erst zur Spitze anfängt, kommt zur übernächsten an.

Welche Verzeichnisse tragen

Nicht jedes Verzeichnis wiegt gleich viel. Für Personaldienstleister zählen vor allem die Stellenportale, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und die Verbandsverzeichnisse der Personaldienstleister.

Zwei Einträge mit zwei Schreibweisen sind schlechter als einer. Abweichungen bei Rechtsform, Straßenabkürzung oder Rufnummernformat wirken wie zwei verschiedene Betriebe.

Wo das Berufsrecht mitredet

Die Erlaubnisnummer ist anzugeben. Für die Vergütung gelten die Tarifwerke der Zeitarbeit und der Gleichstellungsgrundsatz nach neun Monaten Überlassung.

Was Bewertungen hier bedeuten

Bewertungen stammen hier überwiegend von Beschäftigten, nicht von Kunden – und werden von beiden gelesen.

Was hier regelmäßig schiefgeht

Nur Betriebe anzusprechen. Ohne Bewerber gibt es nichts zu vermitteln, und Bewerber suchen mit dem Ortsnamen.

Und der Ort?

Diese Seite beschreibt, was für Personaldienstleister gilt – unabhängig davon, wo der Betrieb sitzt. Was am Standort dazukommt, steht auf der Seite der jeweiligen Stadt: Einwohnerzahl, Nachbarorte, Ortsteile, Postleitzahl und Vorwahl.

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