Lokale Suche funktioniert nicht für alle Gewerbe gleich. Wer darauf wartet, dass der Kunde kommt, wird über eine Adresse gefunden – und über die Zeiten, zu denen offen ist. Für Lebensmittelhändler kommt hinzu: die Öffnungszeiten und die Sonntagsregelung.

Wonach gesucht wird

Für Lebensmittelhändler wird in diesen Mustern gesucht: „Supermarkt [Ort] offen", „Bäcker Sonntag [Ort]", „Hofladen in der Nähe" und „Getränkemarkt [Ort]".

Was diese Muster gemeinsam haben: Der Ort ist Teil der Frage, auch wenn er nicht getippt wird.

Was im Profil den Ausschlag gibt

Die Öffnungszeiten und die Sonntagsregelung. Kein anderer Handel wird so oft mit der Frage gesucht, wer jetzt gerade offen hat.

Anfahrt, Parkmöglichkeit und Öffnungszeiten werden häufiger gelesen als jeder Text auf der Website. Sie sind die Angaben, für die das Profil überhaupt geöffnet wird.

Zulassung und Nachweis

Vorausgesetzt ist: Registrierung des Betriebs bei der Lebensmittelüberwachung nach der EU-Lebensmittelhygieneverordnung.

Wer sie führt, sollte sie belegen können; wer sie führt, ohne sie zu haben, riskiert mehr als eine Löschung des Eintrags.

Wann im Jahr gesucht wird

Feiertage, Spargel- und Erdbeerzeit, das Weihnachtsgeschäft: Die Nachfrage folgt dem Kalender genauer als in jeder anderen Branche.

Wer den Kalender seiner Kundschaft kennt, weiß, wann die Angaben im Profil stimmen müssen.

Wo ein Eintrag zählt

Nicht jedes Verzeichnis wiegt gleich viel. Für Lebensmittelhändler zählen vor allem die Portale für Verfügbarkeit vor Ort, die Verzeichnisse für regionale Erzeugnisse und das Portal der Stadt.

Entscheidend ist dabei weniger die Zahl der Einträge als ihre Übereinstimmung: Name, Anschrift und Rufnummer müssen überall gleich lauten – in genau derselben Schreibweise.

Was die Werbung hier begrenzt

Die Lebensmittelinformationsverordnung verlangt Angaben zu Allergenen. Regionalangaben wie „aus der Region" sind ohne definierte Grenze angreifbar.

Der häufigste Fehler

Feiertagsöffnungszeiten nicht zu pflegen. Genau dann wird gesucht, und genau dann steht die falsche Angabe da.

Und der Ort?

Diese Seite beschreibt, was für Lebensmittelhändler gilt – unabhängig davon, wo der Betrieb sitzt. Was am Standort dazukommt, steht auf der Seite der jeweiligen Stadt: Einwohnerzahl, Nachbarorte, Ortsteile, Postleitzahl und Vorwahl.

In eigener Sache

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