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Ratgeber

Branchenverzeichnisse: Hotel- und Gastroportale

Hotels und Restaurants stehen meist auf Buchungsportalen, Bewertungsportalen und im Google-Unternehmensprofil gleichzeitig. Wichtig sind einheitliche Daten, passende Fotos von Zimmern und Speisen und Bewertungen ohne Druck auf Gäste. Der BGH hat 2021 die engen Bestpreisklauseln von Booking.com, die Hotels günstigere Preise auf der eigenen Website verboten, als kartellrechtswidrig bestätigt.

Kleine Hotelrezeption mit Holztresen, Messingglocke und Blumenvase im warmen Abendlicht
Bild: KI-generiert

Hotels und Gastronomiebetriebe stehen oft in vielen Portalen gleichzeitig. Buchungsportale vermitteln Zimmer, Reservierungsdienste vermitteln Tische, Bewertungsportale sammeln Meinungen, und Lieferplattformen bringen Essen nach Hause. Wer einen Gastronomie Portale Eintrag pflegt, verwaltet deshalb schnell ein halbes Dutzend Profile mit eigenen Regeln. Dieser Ratgeber zeigt, was in allen Profilen gleich sein sollte, welche Besonderheiten Google für Hotels und Restaurants hat und welche Spielräume Sie gegenüber Buchungsportalen haben. Die Grundlagen der Suchmaschinenoptimierung für die Branche stehen auf den Seiten SEO für Hotels und SEO für Restaurants.

Was in allen Profilen gleich sein sollte

Name, Adresse und Telefonnummer gehören in jedem Portal gleich geschrieben, dazu dieselbe Website-Adresse. Bei Restaurants kommen die Öffnungszeiten der Küche hinzu, bei Hotels die Zeiten der Rezeption. Weichen Angaben ab, glauben Gäste der falschen. Der Ratgeber NAP-Konsistenz erklärt das Prinzip ausführlich.

Halten Sie eine Liste aller Portale mit Zugang und letzter Prüfung. Bei jeder Änderung, etwa neuen Ruhetagen oder einer Betriebspause im Winter, gehen Sie die Liste durch. Nach unserer Erfahrung stimmen gerade bei Betriebsferien selten alle Portale.

Besonderheiten bei Google

Google hat für die Branche eigene Regeln. Für Hotels sollen keine Öffnungszeiten angegeben werden, ebenso wenig für Veranstaltungsorte [1]. Bei Restaurants beziehen sich die Öffnungszeiten auf den Gastraum oder die Lieferung [1]. Wer nur liefert und aus einer gemeinsam genutzten Küche kocht, muss die Adresse ausblenden und ein Einzugsgebiet angeben [1]. Für eine Schließung in der Nebensaison gibt es die Option "vorübergehend geschlossen", und für Feiertage lassen sich besondere Zeiten festlegen [1].

Gedeckter Restauranttisch für zwei am Fenster mit weißer Tischdecke, Gläsern und Kerze am Abend
Bild: KI-generiert

Bei Fotos empfiehlt Google für Restaurants mindestens drei Bilder von Speisen und Getränken, für Hotels mindestens drei Bilder der beliebtesten Zimmer und mindestens eines je Gemeinschaftsbereich, etwa Sauna, Fitnessraum oder Frühstücksraum [2]. Mehr dazu steht im Ratgeber Fotos im Unternehmensprofil.

Noch eine Frage offen?

In der gratis Sprechstunde beantworten wir Fragen zu SEO live, jeden ersten Samstag im Monat um 18 Uhr. Oder Sie rufen einfach an.

Saison, Betriebsferien und Gäste aus dem Ausland

Viele Häuser haben eine Saison. Google sieht dafür vor, bei Saisonbetrieben die aktuellen Saisonzeiten anzugeben und für eine Pause in der Nebensaison "vorübergehend geschlossen" zu wählen [1]. Auf der Website lässt sich das in strukturierten Daten abbilden: Für saisonale Schließungen nennt Google die Angaben validFrom und validThrough innerhalb der Öffnungszeiten [4]. Tragen Sie die Pause außerdem in jedem Portal ein, in dem Gäste reservieren oder buchen können. Sonst kommen Anfragen für Tage, an denen niemand im Haus ist.

Häuser mit vielen Gästen aus dem Ausland möchten ihren Namen oft in mehreren Sprachen zeigen. Google erlaubt im Unternehmensprofil keine mehrsprachigen Wiederholungen des Namens [1]. Der Name steht dort einmal, so wie er am Haus steht. Mehrsprachige Beschreibungen gehören auf die Website, mit einer eigenen Seite je Sprache, und in Portale, die mehrere Sprachen vorsehen.

Speisekarte, Reservierung und strukturierte Daten

Für Restaurants zählt, dass Gäste die Speisekarte und den Weg zur Reservierung schnell finden. Bei Bing Places schlägt das Empfehlungswerkzeug Restaurants ausdrücklich Links zur Speisekarte oder zur Onlinebestellung vor [3]. Auf der eigenen Website helfen strukturierte Daten. Google empfiehlt für lokale Unternehmen unter anderem die Eigenschaften menu für die Speisekarte und servesCuisine für die Küche, dazu den genauesten passenden Untertyp, etwa Restaurant [4].

Stellen Sie die Speisekarte als lesbare Seite auf die Website. Ein eingescanntes PDF lässt sich schlechter verlinken, durchsuchen und aktuell halten. Verlinken Sie in allen Portalen auf genau diese Seite.

Bewertungen ohne Druck

Bewertungen entscheiden in der Branche oft über die Wahl. Bei Google sind Bitten um Rezensionen erlaubt, solange Sie keine Anreize bieten und nicht gezielt nur zufriedene Gäste ansprechen [5]. Für Hotels und Restaurants besonders wichtig: Google verbietet, Kunden während des Aufenthalts vor Ort zu einer Rezension zu drängen [5]. Der Kellner, der mit dem Tablet am Tisch wartet, bis die Bewertung abgeschickt ist, verstößt also gegen die Richtlinien. Eine freundliche Nachricht nach dem Besuch oder nach der Abreise, die alle Gäste gleich bekommen, ist der sichere Weg.

Andere Portale haben strengere Regeln. Yelp schreibt in seinen Inhaltsrichtlinien, dass Unternehmen ihre Kunden nie um Bewertungen bitten sollen [6]. Zeigen Sie Bewertungen von Gästen auf der eigenen Website, müssen Sie nach § 5b Abs. 3 UWG angeben, ob und wie Sie sicherstellen, dass sie von echten Gästen stammen [7]. Wie Sie auf Kritik antworten, beschreibt der Ratgeber Auf Kritik reagieren.

Antworten Sie auch auf Bewertungen bei Google, vor allem auf kritische. Google prüft jede Antwort auf die Inhaltsrichtlinien, meist innerhalb von höchstens zehn Minuten, in Einzelfällen dauert es bis zu 30 Tage. Freigegebene Antworten stehen öffentlich unter der Rezension, und der Verfasser wird benachrichtigt [9]. Künftige Gäste lesen solche Antworten mit, gerade wenn es um Lärm, Sauberkeit oder Wartezeiten geht.

Buchungsportale und der eigene Preis

Für Hotels gibt es eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Am 18.05.2021 bestätigte der BGH unter dem Aktenzeichen KVR 54/20, dass die sogenannten engen Bestpreisklauseln von Booking.com mit dem Kartellrecht unvereinbar sind. Booking.com hatte sie bis Februar 2016 verwendet [8]. Die Klauseln untersagten Hotels, auf der eigenen Website günstigere Preise oder bessere Bedingungen anzubieten als auf booking.com, und nahmen ihnen so die Möglichkeit, eingesparte Provisionen an Gäste weiterzugeben [8].

Frisch gemachtes Doppelbett in einem hellen Hotelzimmer mit gefaltetem Handtuch und kleiner Pflanze
Bild: KI-generiert

Für die Praxis heißt das: Ein Hotel kann auf der eigenen Website mit Vorteilen für Direktbucher werben, soweit seine aktuellen Verträge das zulassen. Damit diese Gäste die Website finden, braucht sie eine eigene Buchungsmöglichkeit, gute Zimmerseiten und einen Link aus dem Google-Profil. Ob sich ein bestimmter Vorteil für Ihr Haus rechnet, hängt von Provisionen und Auslastung ab. Rechtliche Fragen zu einzelnen Verträgen mit Portalen sollten Sie mit einem Anwalt klären.

Portale mit Bedacht auswählen

Nicht jedes Portal bringt Gäste. Prüfen Sie, ob ein Portal bei Suchen nach Ihrer Küche und Ihrem Ort auftaucht und ob Gäste es nennen, wenn Sie fragen, wie sie auf Sie gekommen sind. Lesen Sie, wie ein Portal sortiert. Bietet ein Unternehmer Verbrauchern eine Suche nach Dienstleistungen an, gelten die Hauptparameter des Rankings und ihre Gewichtung nach § 5b Abs. 2 UWG als wesentliche Information [7]. Steht dort, dass höhere Provisionen zu besseren Plätzen führen, wissen Sie, woran Sie sind.

Für allgemeine Verzeichnisse wie Yelp und Branchenbücher gibt es den Ratgeber Yelp, Cylex und Co.. Wenn Sie die Sichtbarkeit Ihres Hauses über die Portale hinaus stärken wollen, übernimmt SEO NW das in der Leistung Local SEO.

Sie wollen wissen, welche Portale für Ihr Haus wirklich zählen? Stellen Sie Ihre Frage in der gratis Sprechstunde, dort sprechen wir darüber.

  1. Organisation Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens auf Google. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  2. Organisation Tipps für unternehmensspezifische Fotos. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  3. Organisation Introducing the New Bing Places for Business: Built for Business Owners, Powered by Research. Microsoft Bing Blogs. Stand 03.10.2025. abgerufen am 31.10.2026
  4. Organisation Strukturierte Daten für lokale Unternehmen (LocalBusiness). Google Search Central. Stand 12.09.2026. abgerufen am 31.10.2026
  5. Organisation Gefälschte Interaktionen (Richtlinien für Beiträge auf Maps). Google Maps-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  6. Organisation Content Guidelines. Yelp. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  7. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 5b Wesentliche Informationen. Bundesministerium der Justiz. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026
  8. Behörde Bundesgerichtshof bestätigt Unzulässigkeit der "engen Bestpreisklauseln" von Booking.com, Pressemitteilung Nr. 099/2021, KVR 54/20. Bundesgerichtshof. Stand 18.05.2021. abgerufen am 31.10.2026
  9. Organisation Rezensionen lesen und beantworten. Google Unternehmensprofil-Hilfe. Stand laufend. abgerufen am 31.10.2026

Häufige Fragen

Darf mein Hotel auf der eigenen Website günstiger sein als auf Booking.com?

Der BGH hat am 18.05.2021 bestätigt, dass die engen Bestpreisklauseln von Booking.com, die genau das verboten, kartellrechtswidrig sind. Prüfen Sie Ihre aktuellen Verträge trotzdem mit einem Anwalt.

Soll ein Hotel bei Google Öffnungszeiten angeben?

Nein. Google schreibt in seinen Richtlinien, dass für Hotels keine Öffnungszeiten angegeben werden sollen.

Darf ich Gäste am Tisch um eine Google-Bewertung bitten?

Google verbietet, Kunden während des Aufenthalts vor Ort zu einer Rezension zu drängen. Eine Bitte nach dem Besuch an alle Gäste ist der sichere Weg.

Welche Fotos braucht ein Restaurant im Google-Profil?

Google empfiehlt mindestens drei Fotos von Speisen und Getränken, dazu Außen- und Innenaufnahmen. Google verlangt scharfe, gut ausgeleuchtete Fotos mit realistischer Darstellung, stark bearbeitet sollen sie nicht sein.

Gehört die Speisekarte als PDF auf die Website?

Besser als lesbare Seite. So lässt sie sich verlinken und aktuell halten, und in strukturierten Daten kann die Eigenschaft menu auf sie zeigen.

Noch eine Frage offen?

In der gratis Sprechstunde beantworten wir Fragen zu SEO live, jeden ersten Samstag im Monat um 18 Uhr. Oder Sie rufen einfach an.

Zuletzt geprüft am 03.11.2026, nächste Prüfung spätestens im November 2027. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.

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